Hallo in die Runde,
kann der Dienstvorgesetzte jemanden gegen dessen Willen zum Führen eines Dienst-Kfz verpflichten?
Bei der Fragestellung geht es mir insbesondere nicht um Alleinfahrten, sondern um angewiesene dienstliche Fahrten mit anderen Personen an Bord. Problematisch erscheint mir dabei insbesondere die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall.
Ich zitiere mal aus der Anlage 1 zur VwV-DKfz (Sachsen):
Der Fahrer haftet dem Freistaat für Fremdschäden im Rahmen der Mindestversicherungssummen wie ein Haftpflichtversicherer gegenüber dem Versicherer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Eigenschäden nur bei Voratz und grober Fahrlässigkeit. Den Fahrern von Dienstkraftfahrzeugen steht es frei, sich gegen eine eventuelle Inanspruchnahme zu versichern.
Weil es in unserer Behörde einen (wenn auch unterbesetzten) Fahrdienst gibt, bin ich wegen etwaiger sporadischer Fahrten und der Haftungsfrage gegen den privaten Abschluss einer extra Versicherung auf meine Kosten.
Bisher bin ich immer so verblieben, dass ich eine Fahrt nur antreten wollte, wenn der Vorgesetzte mir dies schriftlich anweist und ich schriftlich meine Bedenken dagegen geäußert habe. Das hat bisher stets geholfen, aber das Thema kocht halt immer wieder mal hoch...