Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zielvorgabe

(1/2) > >>

qucksilver01:
Hallo zusammen,

ich werde zum 01.07. die öffentliche Verwaltung verlassen....

Nun wurde mir eine Liste mit noch zu erledigenden Tätigkeiten vorgelegt. Diese ist von mir zu unterschreiben (wurde mir gesagt) ...
Ich sehe diese Tätigkeitsliste als sog. "Zielvorgabe" an.

Ist in diesen Fällen der Betriebsrat mit einzubinden? Kann mir evtl. mit Arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht werden sofern die Liste nicht vollständig abgearbeitet wird?

Mir ist bisher kein ähnlich gelagerter Fall bekannt, dass im Zuge einer Kündigung so verfahren wird...

Vielen Dank für eure Einschätzung

Liebe Grüßle

Quck

was_guckst_du:
...wer hat die Liste aufgestellt und wer legt sie vor?

Spid:
Welches Drohpotenzial mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen befürchtest Du denn angesichts des ohnehin in weniger als einem Monat endenden Arbeitsverhältnisses?

RsQ:

--- Zitat von: qucksilver01 am 03.06.2019 14:13 ---Ist in diesen Fällen der Betriebsrat mit einzubinden? Kann mir evtl. mit Arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht werden sofern die Liste nicht vollständig abgearbeitet wird?

--- End quote ---
Interessant wäre mal, woraus diese Maßnahmen bestehen sollen, wenn das Arbeitsverhältnis doch zum Stichtag endet.

Da müsste es doch reichen, sein Wohlwollen und Bemühen zu bekunden ... und im Zweifel dann am letztlich Arbeitstag: "Huch, hab's leider nicht geschafft ... schade. Tschüß!"

(Oh, Spin war - mit dem gleichen Gedanken - Sekunden schneller.)

qucksilver01:
das größte Potential hat sicherlich das Arbeitszeugnis... Es wäre mühsam dies gerichtlich einzuklagen...

Die Liste wurde vom Geschäftsführer sowie dessen Vertreter aufgestellt...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version