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Zielvorgabe

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MoinMoin:
Also so einen Laufzettel habe ich schon ein halb duzend male bekommen.
Laptop abgeben, Schlüssel abgeben.....
Projektbericht fertigstellen....

Das Arbeitszeugnis einzuklagen ist keine große Sache, der AG muss es ja erstellen.
Es zu korrigieren, damit es dir genehm ist, ist eine andere Sache.

Ich wüsste keinen Grund warum der BP/PR bei eine dienstlichen Anweisung des Vorgesetzten einzubinden wäre.

Sind es denn unmögliche oder unsittliche Dinge die da gefordert werden?

Mayday:

--- Zitat von: qucksilver01 am 03.06.2019 14:13 ---Ich sehe diese Tätigkeitsliste als sog. "Zielvorgabe" an.

--- End quote ---

Dann dürfen die noch zu erledigenden Tätigkeiten ja nur solche sein, welche auch im Arbeitsvertrag fixiert sind. Alles was darüber hinaus geht ist, im Gegensatz zu einer Zielvereinbarung, unzulässig. Wo liegt das Problem?

andi1504:
Wenn Du Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachkommst, unter angemessener Ausschöpfung Deiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten, ist doch alles o.k. Was Du nicht schaffst, schaffst Du eben nicht. Du könntest schließlich auch erkranken. Drohende negative Konsequenzen sehe ich da ebenfalls nicht.

Was das Zeugnis angeht, so muss dieses den gesamten Zeitraum Deiner Beschäftigung würdigen. Vielleicht hast Du ja ein Zwischenzeugnis welches noch nicht so alt ist. Das endgültige Zeugnis dürfte dann nicht wesentlich davon abweichen. Bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bzgl. des Zeugnisses ist es so, dass der AG die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn er das Zeugnis mit einer Note schlechter als 3 formuliert. Will der AN hingegen ein Zeugnis mit einer Benotung von besser als 3 haben, dann trägt er die Darlegungs- und Beweislast hierfür.

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