In Entgeltgruppen ist man nicht eingestuft, man ist eingruppiert. Eine Eingruppierung in E15ü ist nicht möglich, in E15ü konnte man nur übergeleitet werden. Mithin schließt sich auch eine Höhergruppierung in E15ü aus. Eine Bezahlung nach E15ü können die Arbeitsvertragsparteien aber so ausgestalten, als hätte eine Höhergruppierung stattgefunden.