Guten Morgen,
ich bin zum 01.06. verbeamtet worden, und frage mich, ob meine Stufenzuordnung in A9 Stufe 1 soweit passt.
In Stufe 2 soll ich in genau einem halben Jahr kommen, d.h. ich habe 1,5 Jahre Erfahrung angerechnet bekommen.
Hintergrunddaten:
- 2011 - 2014 duales Studium bei der Kommune, akkreditierter BA-Abschluss in BWL
- seit Abschluss des Studiums Stelle im Rechnungsprüfungsamt, mittlerweile E 10 Stufe 3
- somit 5 Jahre Berufserfahrung, Stelle hat sich nicht geändert, habe dieselben Tätigkeiten wie als Angestellte inne
- dennoch in A9 Stufe 1 gesetzt worden mit Stufenaufstieg in erst einem halben Jahr
Ich habe mehrfach vor der Verbeamtung nachgefragt, wie die Stufenzuordnung sein wird, das konnte erst jetzt, mehrere Tage nach meiner Ernennung geklärt werden. Bei 5 Jahren Erfahrung ging ich davon aus, mindestens 2, im Optimalfall 5 Jahre an Erfahrung angerechnet zu bekommen.
Auch jetzt erhalte ich leider keine Aussage von unserem Personalamt, daher frage ich hier nach...
Im hessischen Gesetz finde ich leider nicht, wie es sich genau als anderer Bewerber verhält. Sind es wirklich 3,5 Jahre, die für die Befähigung abgezogen werden? Ich dachte, dass ich aufgrund der Akkreditierung des Studiums laufbahnbefähigt sei.
Vielen Dank vorab für Antworten