Autor Thema: Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern  (Read 3269 times)

heidi80

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Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern
« am: 06.06.2019 14:34 »
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit, einen neuen Job anzunehmen. Es steht für mich noch die Frage aus, wie sich meine Kündigungsfrist zusammensetzt, bevor ich da was in Gang setze.

Ich war genau 1 Jahre bei einer Kommune (TVöD) beschäftigt. Danach bin ich nahtlos (im gleichen Bundesland) zum TV-L gewechselt. Berechnet sich meine Kündigungsfrist nun MIT der Zeit aus der Kommune oder nur die Zeit aus der Beschäftigung im TV-L. Es war ja eigentlich nicht beim selben Arbeitgeber. Einmal Kommune, danach Bundesland TH.

Das eine Jahr in der Kommune würde mich dann in eine "größere" Kündigungsfrist bringen, ohne wäre es natürlich schöner :)

Spid

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern
« Antwort #1 am: 06.06.2019 14:49 »
Letzteres.

heidi80

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern
« Antwort #2 am: 07.06.2019 07:54 »
Sehr kurz, aber absolut informativ  ;D

Nur für mich zum Verständnis - richtig oder falsch:
Was hier bei der Kündigungsfrist zählt, ist die Beschäftigungszeit, richtig?
Und bei Beschäftigungszeit dreht es sich ja nur um jene, welche beim selben AG zurückgelegt wurde, richtig?

TV-Ler

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern
« Antwort #3 am: 07.06.2019 08:16 »
Und bei Beschäftigungszeit dreht es sich ja nur um jene, welche beim selben AG zurückgelegt wurde, richtig?
Ja.

N8

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern
« Antwort #4 am: 16.06.2019 16:26 »
aber gilt hier nicht TV-L § 34, Absatz 2, Satz 4?
Zitat
(3) 1Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. 2... 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
nach TVöD war doch dann ein anderer öffentlich-rechtlicher AG

ich stehe vor der selben Frage und es würde eben ein ganzes Quartal ausmachen, wenn ich die Zeit vor dem TV-L, dafür im TVöD Bund, mit berücksichtige
« Last Edit: 16.06.2019 16:39 von N8 »

Spid

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern
« Antwort #5 am: 16.06.2019 16:39 »
§34 Abs. 1 Satz 2 TV-L nimmt ausschließlich auf Abs. 3 Satz 1 und 2 Bezug. Wie genau kommt man auf den abwegigen Gedanken, Satz 3 oder/und Satz 4 hätten für die Kündigungsfrist irgendeine Bedeutung?