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Was passiert wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt?

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Controller:
Meine Güte. Bei 400 Euro ALG 2 bleibt dem Notleidenden ca. 100 Euro freies Einkommen im Monat, wenn er seine Fixkosten extrem reduziert und vor allen Dingen nicht raucht.
Ein hier so viel geschmähter Ein-Euro-Job bedeutet in vielen Fällen eine Verdopplung dieses freien Einkommens und hilft im täglichen Überlebenskampf ungemein. Außerdem hat der Notleidende auch sonst viele, viele psychologische und soziale Vorteile. Das sind Dinge, die vielen hier in ihrer Sattheit als selbstverständlich oder gar lästig vorkommen.

Warum nimmt man dem Notleidenden das Recht, seine bescheidene Arbeitskraft einem Arbeitgeber für 5 Euro anzubieten, wenn eine Beschäftigung zum Mindestlohn nicht möglich ist? Würde er sich selbstständig machen, wäre solch ein Stundensatz schließlich auch kein Problem.

Organisator:

--- Zitat von: Controller am 13.06.2019 08:53 ---Warum nimmt man dem Notleidenden das Recht, seine bescheidene Arbeitskraft einem Arbeitgeber für 5 Euro anzubieten, wenn eine Beschäftigung zum Mindestlohn nicht möglich ist? Würde er sich selbstständig machen, wäre solch ein Stundensatz schließlich auch kein Problem.

--- End quote ---

Weil dadurch die Auswirkungen zu niedriger Stundenlöhne vergesellschaftet werden. Wenn zu geringes Einkommen durch den Staat auf das Existenzminimum aufgestockt wird, kann des dem Arbeitnehmer egal sein, wie hoch sein Stundenlohn ist. Das Monatseinkommen bleibt immer gleich.
Von daher hat der Arbeitnehmer keine große Motivation, angemessen hohe Stundenlöhne zu vereinbaren.

Hier muss die Politik bestimmen, welchen Mindestwert eine Stunde Arbeit hat.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 13.06.2019 09:30 ---
--- Zitat von: Controller am 13.06.2019 08:53 ---Warum nimmt man dem Notleidenden das Recht, seine bescheidene Arbeitskraft einem Arbeitgeber für 5 Euro anzubieten, wenn eine Beschäftigung zum Mindestlohn nicht möglich ist? Würde er sich selbstständig machen, wäre solch ein Stundensatz schließlich auch kein Problem.

--- End quote ---

Weil dadurch die Auswirkungen zu niedriger Stundenlöhne vergesellschaftet werden. Wenn zu geringes Einkommen durch den Staat auf das Existenzminimum aufgestockt wird, kann des dem Arbeitnehmer egal sein, wie hoch sein Stundenlohn ist. Das Monatseinkommen bleibt immer gleich.
Von daher hat der Arbeitnehmer keine große Motivation, angemessen hohe Stundenlöhne zu vereinbaren.

Hier muss die Politik bestimmen, welchen Mindestwert eine Stunde Arbeit hat.

--- End quote ---

Da das Monatseinkommen nicht immer gleich bleibt, läuft die Vorbringung ins Leere.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 13.06.2019 09:44 ---Da das Monatseinkommen nicht immer gleich bleibt, läuft die Vorbringung ins Leere.

--- End quote ---

Möglicherweise bin ich da nicht mehr auf dem aktuellen Stand, vielleicht kannst Du mir helfen?

Mein Stand ist, dass das vorhandene Einkommen staatlicherseits auf einen Mindestbetrag (Ansprüche nach Alg II oder vergleichbar) aufgestockt wird. Wenn also der Hilfeempfänger ein wechselndes Einkommen zwischen der Hinzuverdienstgrenze und dem Anspruch auf AlgII hat, ist die tatsächliche Höhe des Einkommens egal.

Z.B.
Anspruch der Bedarfsgemeinschaft 1500,-- €
Hinzuverdienstgrenze 145 €
--> Einkommen zwischen 145 und 1500 € ändert nix.

Spid:
Es gibt einen Freibetrag von 100€ und bei allem, was darüber hinzuverdient wird, werden zwischen 10 und 20 Prozent nicht angerechnet. Davon werden aber zuvor die Absetzbeträge nach §11b SGB II abgezogen.

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