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Was passiert wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 19:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 19:30 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 19:10 ---Da derzeit das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt ist, läuft die Vorbringung leer.

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Das ist ja nicht korrekt.
In dem aktuellen System werden ja durchaus Kürzungen durchgeführt, die einen unterhalb des Existenzminimums bringen, also inwieweit läuft da was leer?
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Im derzeitigen System werden auch Mörder eingesperrt - trotz Handlungsfreiheit.

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Das ist schön für die Gesellschaft.

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--- Zitat ---Inwiefern änderte sich durch die nicht existenzsichernde Arbeit die Hilfebedürftigkeit des Subventionsobjekts?

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Wer freiwillig nicht existenzsichernde Tätigkeiten aufnimmt macht dies möglicherweise aus reinem Privatvergnügen oder aus soziokulturellen Gründen, aber auf keinen Fall zur reinen Existenzsicherung, da er sie ja nicht ausüben muss, da die Existenzsicherung ja auch ohne Ausübung dieser Tätigkeiten gesichert wäre.
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Und inwiefern stünde Privatvergnügen - Papierflieger basteln, Vögel beobachten, Briefmarken sammeln... - Bedürftigkeit entgegen?

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Es geht um Arbeitsverhältnisse, die man ausübt, obwohl man damit seine Existenz nicht sichern will und muss und damit den Preis für die Arbeitsleistung beliebig gestalten kann und man dadurch einen Marktvorteil hat und dadurch den Markt beeinflusst.

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--- Zitat ---Die Preisbildung wird nicht beeinflußt, weshalb eine Änderung obsolet ist.

--- End quote ---
Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.

--- End quote ---

Gäbe es die Möglichkeit nicht, weil das Existenzminimum nicht gesichert wird - also in einem anderen grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen als unserem jetzigen - hat er nicht die Wahl, sondern muß jede Arbeit annehmen, um zumindest schlecht zu überleben.

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Also wird durch diese Handhabung das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.
Denn es wird ihm unnötigerweise die Möglichkeit eröffnet, freiwillig unterhalb des für ihn notwendigen Lohnniveaus zu arbeiten.

Spid:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 20:04 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 19:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 19:30 ---Wer freiwillig nicht existenzsichernde Tätigkeiten aufnimmt macht dies möglicherweise aus reinem Privatvergnügen oder aus soziokulturellen Gründen, aber auf keinen Fall zur reinen Existenzsicherung, da er sie ja nicht ausüben muss, da die Existenzsicherung ja auch ohne Ausübung dieser Tätigkeiten gesichert wäre.
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Und inwiefern stünde Privatvergnügen - Papierflieger basteln, Vögel beobachten, Briefmarken sammeln... - Bedürftigkeit entgegen?

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Es geht um Arbeitsverhältnisse, die man ausübt, obwohl man damit seine Existenz nicht sichern will und muss und damit den Preis für die Arbeitsleistung beliebig gestalten kann und man dadurch einen Marktvorteil hat und dadurch den Markt beeinflusst.
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Und das hat welchen Einfluß auf die Hilfebedürftigkeit?


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--- Zitat ---Die Preisbildung wird nicht beeinflußt, weshalb eine Änderung obsolet ist.

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Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.

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Gäbe es die Möglichkeit nicht, weil das Existenzminimum nicht gesichert wird - also in einem anderen grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen als unserem jetzigen - hat er nicht die Wahl, sondern muß jede Arbeit annehmen, um zumindest schlecht zu überleben.

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Also wird durch diese Handhabung das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.
Denn es wird ihm unnötigerweise die Möglichkeit eröffnet, freiwillig unterhalb des für ihn notwendigen Lohnniveaus zu arbeiten.

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Im Gegensatz zur Möglichkeit, dies unfreiwillig tun zu müssen?

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 20:10 ---
--- Zitat ---Es geht um Arbeitsverhältnisse, die man ausübt, obwohl man damit seine Existenz nicht sichern will und muss und damit den Preis für die Arbeitsleistung beliebig gestalten kann und man dadurch einen Marktvorteil hat und dadurch den Markt beeinflusst.
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Und das hat welchen Einfluß auf die Hilfebedürftigkeit?
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Es hat Einfluss auf den Markt.


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--- Zitat ---Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.

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Gäbe es die Möglichkeit nicht, weil das Existenzminimum nicht gesichert wird - also in einem anderen grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen als unserem jetzigen - hat er nicht die Wahl, sondern muß jede Arbeit annehmen, um zumindest schlecht zu überleben.

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Also wird durch diese Handhabung das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.
Denn es wird ihm unnötigerweise die Möglichkeit eröffnet, freiwillig unterhalb des für ihn notwendigen Lohnniveaus zu arbeiten.

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Im Gegensatz zur Möglichkeit, dies unfreiwillig tun zu müssen?

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Diese Möglichkeit gibt es nur, wenn ihn etwas dazu zwingt. Die Existenzsicherung kann es ja nicht sein, da diese ja durch den Sozialstaat gesichert wird. Also könnte es ja nur der Sozialstaat sein, der ihn dazu zwingen könnte.

Aüg:

--- Zitat von: armerknecht am 12.06.2019 18:21 ---ich vermute mal wenn der Mindestlohn von 12 € oder mehr kommt, das dann die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlung ein wenig Druck hat etwas für Ausgebildete Fachkräfte im öffentlichen Dienst herauszuholen.
Ein Brutto von 2500€ im öffentlichen Dienst wirkt irgendwie nach nichts wenn ungelernte über den Mindestlohn in der freien wirtschaft z.b als Parkhauswächter dann auch bei 2000 € Brutto liegen. Da fällt es dem Facharbeiter in der Verwaltung oder im Tiefbauamt oder als Hausmeister mit handwerklicher Ausbildung bestimmt schwer für 500€ (mehr) seine Arbeit hoch motiviert zu erledigen.

Das Problem ist dann ja nicht mal das der Mindestlohn nicht gerecht wäre, soll jeder 12 oder 13 oder 14 Euro bekommen wer arbeitet, man sieht dann aber wie schlecht die anderen Facharbeiter im Tarif über die Jahre bezahlt wurden.

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Ein bisschen Realismus bezueglich Mindestlohn waere gut. 12 Euro sind derzeit im Jahr 2029 bis 2030 zu erwarten.

Unabhängig davon war dein Beispiel mit dem Raumpfleger doppelt falsch. Der spezielle Mindestlohn fuer Reinigungskräfte liegt derzeit schon ueber 10 Euro und zum anderen kommt ein Beschaeftigter in eg1 stufe unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung derzeit auf 13 euro pro Stunde.

Dass der  durchschnittliche Facharbeiter im TVöD im Vergleich mit der freien Wirtschaft schlecht bezahlt ist halte ich eher fuer ein Gerücht.

Spid:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 23:38 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 20:10 ---
--- Zitat ---Es geht um Arbeitsverhältnisse, die man ausübt, obwohl man damit seine Existenz nicht sichern will und muss und damit den Preis für die Arbeitsleistung beliebig gestalten kann und man dadurch einen Marktvorteil hat und dadurch den Markt beeinflusst.
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Und das hat welchen Einfluß auf die Hilfebedürftigkeit?
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Es hat Einfluss auf den Markt.
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Nein.



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--- Zitat ---Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.

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Gäbe es die Möglichkeit nicht, weil das Existenzminimum nicht gesichert wird - also in einem anderen grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen als unserem jetzigen - hat er nicht die Wahl, sondern muß jede Arbeit annehmen, um zumindest schlecht zu überleben.

--- End quote ---
Also wird durch diese Handhabung das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.
Denn es wird ihm unnötigerweise die Möglichkeit eröffnet, freiwillig unterhalb des für ihn notwendigen Lohnniveaus zu arbeiten.

--- End quote ---

Im Gegensatz zur Möglichkeit, dies unfreiwillig tun zu müssen?

--- End quote ---
Diese Möglichkeit gibt es nur, wenn ihn etwas dazu zwingt. Die Existenzsicherung kann es ja nicht sein, da diese ja durch den Sozialstaat gesichert wird. Also könnte es ja nur der Sozialstaat sein, der ihn dazu zwingen könnte.

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Der Sozialstaat existiert aber in Deinem Vorschlag nicht. Entweder man bekennt sich zu Sozialstaatsprinzip, Menschenwürde und Co. oder man tut es nicht. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ funktioniert nicht.

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