Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was passiert wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt?
Spid:
--- Zitat von: Spid am 10.06.2019 15:38 ---Schwer zu verstehen, daß überhaupt jemand SPD-Forderungen ernst nimmt. Womöglich gibt es die zur nächsten BTW gar nicht mehr...
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MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 18:14 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 18:01 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 16:52 ---Na, wenn Du jemandem, der bedürftig ist, das soziokulturelle Existenzminimum versagst, tust Du genau das.
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Ich habe es nicht versagt, er hat die Wahlfreiheit, witerhin habe ich nur die Berechnung der Bemessungsgrundlage angepasst, so wie es auch bei der Miete geschieht.
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Natürlich versagst Du einem Bedürftigen das soziokulturelle Existenzminimum, wenn Du ihm die dafür erforderliche Leistung versagst. Der Umstand, daß Du Gründe dafür angibst, ändert nichts an dieser absoluten Tatsache.
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Ja stimmt insofern versage ich ihm, wenn du es in diesem Rahmen siehst.
Und da es ihm ja auch schon jetzt versagt wird, muss ich daraus schliessen, dass wir jetzt schon eine Abkehr vom Sozialstaatsprinzip haben! Also schadet es nicht weiter Gründe zur Versagung einzuführen,insbesondere welche, die leicht aus dem Weg zu schaffen sind.
--- Zitat ---
--- Zitat ---
--- Zitat ---Und mit Deinem letzten Satz legst Du deutlich den staatlichen Eingriff in die Preisbildung dar.
--- End quote ---
Was durch die derzeitige unnötige Form der Gewährung des soziokulturelle Existenzminimum auch jetzt schon passiert.
--- End quote ---
Da die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums bei Bedürftigkeit zwingend ist, kann nur bei fehlender Bedürftigkeit das soziokulturelle Existenzminimum unnötig gewährt werden.
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Für nicht existenssichernden Lohn zu arbeiten ist eine Form von fehlender Bedürftigkeit.
--- Zitat ---Die derzeitige Form stellt keinen Eingriff in die Preisbildung dar.
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Er beeinflusst sehr wohl die Preisbildung und es läßt sich ändern.
Spid:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 18:55 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 18:14 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 18:01 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 16:52 ---Na, wenn Du jemandem, der bedürftig ist, das soziokulturelle Existenzminimum versagst, tust Du genau das.
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Ich habe es nicht versagt, er hat die Wahlfreiheit, witerhin habe ich nur die Berechnung der Bemessungsgrundlage angepasst, so wie es auch bei der Miete geschieht.
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Natürlich versagst Du einem Bedürftigen das soziokulturelle Existenzminimum, wenn Du ihm die dafür erforderliche Leistung versagst. Der Umstand, daß Du Gründe dafür angibst, ändert nichts an dieser absoluten Tatsache.
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Ja stimmt insofern versage ich ihm, wenn du es in diesem Rahmen siehst.
Und da es ihm ja auch schon jetzt versagt wird, muss ich daraus schliessen, dass wir jetzt schon eine Abkehr vom Sozialstaatsprinzip haben! Also schadet es nicht weiter Gründe zur Versagung einzuführen,insbesondere welche, die leicht aus dem Weg zu schaffen sind.
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Da derzeit das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt ist, läuft die Vorbringung leer.
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--- Zitat ---Und mit Deinem letzten Satz legst Du deutlich den staatlichen Eingriff in die Preisbildung dar.
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Was durch die derzeitige unnötige Form der Gewährung des soziokulturelle Existenzminimum auch jetzt schon passiert.
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Da die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums bei Bedürftigkeit zwingend ist, kann nur bei fehlender Bedürftigkeit das soziokulturelle Existenzminimum unnötig gewährt werden.
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Für nicht existenssichernden Lohn zu arbeiten ist eine Form von fehlender Bedürftigkeit.
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Inwiefern änderte sich durch die nicht existenzsichernde Arbeit die Hilfebedürftigkeit des Subventionsobjekts?
--- Zitat ---
--- Zitat ---Die derzeitige Form stellt keinen Eingriff in die Preisbildung dar.
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Er beeinflusst sehr wohl die Preisbildung und es läßt sich ändern.
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Die Preisbildung wird nicht beeinflußt, weshalb eine Änderung obsolet ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 19:10 ---Da derzeit das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt ist, läuft die Vorbringung leer.
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Das ist ja nicht korrekt.
In dem aktuellen System werden ja durchaus Kürzungen durchgeführt, die einen unterhalb des Existenzminimums bringen, also inwieweit läuft da was leer?
--- Zitat ---Inwiefern änderte sich durch die nicht existenzsichernde Arbeit die Hilfebedürftigkeit des Subventionsobjekts?
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Wer freiwillig nicht existenzsichernde Tätigkeiten aufnimmt macht dies möglicherweise aus reinem Privatvergnügen oder aus soziokulturellen Gründen, aber auf keinen Fall zur reinen Existenzsicherung, da er sie ja nicht ausüben muss, da die Existenzsicherung ja auch ohne Ausübung dieser Tätigkeiten gesichert wäre.
--- Zitat ---Die Preisbildung wird nicht beeinflußt, weshalb eine Änderung obsolet ist.
--- End quote ---
Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.
Spid:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 19:30 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 19:10 ---Da derzeit das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt ist, läuft die Vorbringung leer.
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Das ist ja nicht korrekt.
In dem aktuellen System werden ja durchaus Kürzungen durchgeführt, die einen unterhalb des Existenzminimums bringen, also inwieweit läuft da was leer?
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Im derzeitigen System werden auch Mörder eingesperrt - trotz Handlungsfreiheit.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Inwiefern änderte sich durch die nicht existenzsichernde Arbeit die Hilfebedürftigkeit des Subventionsobjekts?
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Wer freiwillig nicht existenzsichernde Tätigkeiten aufnimmt macht dies möglicherweise aus reinem Privatvergnügen oder aus soziokulturellen Gründen, aber auf keinen Fall zur reinen Existenzsicherung, da er sie ja nicht ausüben muss, da die Existenzsicherung ja auch ohne Ausübung dieser Tätigkeiten gesichert wäre.
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Und inwiefern stünde Privatvergnügen - Papierflieger basteln, Vögel beobachten, Briefmarken sammeln... - Bedürftigkeit entgegen?
--- Zitat ---
--- Zitat ---Die Preisbildung wird nicht beeinflußt, weshalb eine Änderung obsolet ist.
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Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.
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Gäbe es die Möglichkeit nicht, weil das Existenzminimum nicht gesichert wird - also in einem anderen grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen als unserem jetzigen - hat er nicht die Wahl, sondern muß jede Arbeit annehmen, um zumindest schlecht zu überleben.
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