Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was passiert wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt?
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 16:31 ---Nein, was Du darlegtest, war eine Abkehr vom Sozialstaatsprinzip
--- End quote ---
Nein, die Abkehr habe ich nicht dargelegt. Es soll jeder weiterhin seine Sicherung des Existensminimums erhalten. Er soll nur nicht mehr einen Dumpinglohnjob annehmen dürfen .
Spid:
Na, wenn Du jemandem, der bedürftig ist, das soziokulturelle Existenzminimum versagst, tust Du genau das. Und mit Deinem letzten Satz legst Du deutlich den staatlichen Eingriff in die Preisbildung dar.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 16:52 ---Na, wenn Du jemandem, der bedürftig ist, das soziokulturelle Existenzminimum versagst, tust Du genau das.
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Ich habe es nicht versagt, er hat die Wahlfreiheit, witerhin habe ich nur die Berechnung der Bemessungsgrundlage angepasst, so wie es auch bei der Miete geschieht.
--- Zitat ---Und mit Deinem letzten Satz legst Du deutlich den staatlichen Eingriff in die Preisbildung dar.
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Was durch die derzeitige unnötige Form der Gewährung des soziokulturelle Existenzminimum auch jetzt schon passiert.
Spid:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2019 18:01 ---
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 16:52 ---Na, wenn Du jemandem, der bedürftig ist, das soziokulturelle Existenzminimum versagst, tust Du genau das.
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Ich habe es nicht versagt, er hat die Wahlfreiheit, witerhin habe ich nur die Berechnung der Bemessungsgrundlage angepasst, so wie es auch bei der Miete geschieht.
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Natürlich versagst Du einem Bedürftigen das soziokulturelle Existenzminimum, wenn Du ihm die dafür erforderliche Leistung versagst. Der Umstand, daß Du Gründe dafür angibst, ändert nichts an dieser absoluten Tatsache.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Und mit Deinem letzten Satz legst Du deutlich den staatlichen Eingriff in die Preisbildung dar.
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Was durch die derzeitige unnötige Form der Gewährung des soziokulturelle Existenzminimum auch jetzt schon passiert.
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Da die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums bei Bedürftigkeit zwingend ist, kann nur bei fehlender Bedürftigkeit das soziokulturelle Existenzminimum unnötig gewährt werden. Die derzeitige Form stellt keinen Eingriff in die Preisbildung dar.
armerknecht:
ich vermute mal wenn der Mindestlohn von 12 € oder mehr kommt, das dann die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlung ein wenig Druck hat etwas für Ausgebildete Fachkräfte im öffentlichen Dienst herauszuholen.
Ein Brutto von 2500€ im öffentlichen Dienst wirkt irgendwie nach nichts wenn ungelernte über den Mindestlohn in der freien wirtschaft z.b als Parkhauswächter dann auch bei 2000 € Brutto liegen. Da fällt es dem Facharbeiter in der Verwaltung oder im Tiefbauamt oder als Hausmeister mit handwerklicher Ausbildung bestimmt schwer für 500€ (mehr) seine Arbeit hoch motiviert zu erledigen.
Das Problem ist dann ja nicht mal das der Mindestlohn nicht gerecht wäre, soll jeder 12 oder 13 oder 14 Euro bekommen wer arbeitet, man sieht dann aber wie schlecht die anderen Facharbeiter im Tarif über die Jahre bezahlt wurden.
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