Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist wenn ich kündigen möchte
Spid:
Wenn man kündigen möchte, sind die Fristen eben relevant - und man muß sich nur dann für eine einvernehmliche Lösung interessieren und um diese bemühen, wenn die Kündigungsfrist einem nicht in die Planung paßt. Ansonsten ist es ein Einzeiler und man muß sich nicht darum scheren, was andere für Befindlichkeiten haben.
MoinMoin:
Es ist auch nur ein Einzeiler den AG darauf hinzuweisen, dass man zum Tag x gehen möchte. und man muss sihc über andere Termin keinen Kopp machen.
Und dann eine zweite Unterschrift diesen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Insofern hast du recht.
Spid:
Eine Kooperationslösung würde ich nur wählen, wenn mir eine einseitige Lösung nicht möglich wäre.
Geist:
Liege ich falsch?
Wenn es so ist, wie der Fragesteller angibt, dass im Arbeitsvertrag keinerlei Hinweise auf Kündigungsfristen, oder Verweise auf einen Tarifvertrag, die diese beinhalten, zu finden sind, dann gilt doch die gesetzliche Kündigungsfrist von 28 Tagen, oder?
Spid:
Weder behauptet der TE, es gäbe keinen Verweis auf einen Tarifvertrag, noch wäre die zwingende Folge daraus, daß der Tarifvertrag nicht gelte.
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