Guten Tag
es gibt für das Personal vollstationärer Einrichtungen, dem sog. "Heim" eine Heimzulage.
i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten zum Zwecke der Erziehung, Ausbildung oder Pflege ständig untergebracht sind bzw.
i. H. v. 30,68 EUR monatlich, wenn solche Personen nicht überwiegend ständig untergebracht sind,
Wie kann das Wort "ständig" ausgelegt werden? Die Personalabteilung ist der Meinung, es bezieht sich auf die gesamte Aufenthaltsdauer. Ich bin der Meinung, ständig heißt ganztägig und in sämtliche Lebensbereichen.
Ich arbeite in einer Einrichtung, welche rund um die Uhr ganzjährig Kinder betreut, die in Obhut genommen werden mussten oder das Jugendamt eine Hilfe als Voraussetzung vorschreibt (also Erziehungsschwierigkeiten als Aufnahmekriterium). Die Unterbringung ist auf die Dauer von 3 Tagen bis 18 Monaten angelegt, welches meinem Arbeitgeber als Grundlage dient, nur den gekürzten Heimzulagenbetrag zu zahlen.
Ich bin damit nicht einverstanden und suche nun nach einer Argumentationsgrundlage.
Kann mir jemand eine Definition / Auslegung des Wortes "ständig" in diesem Kontext geben. Oder irgendwelche Quellen zur Erläuterung? Vielen Dank schonmal