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[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Spid:
Ich rate zu einem AG-Wechsel. Wenn der AG es nicht einmal hinbekommt, für übergeleitete Beschäftigte die Fallgruppe zu ermitteln, steht seine Kompetenz in allen Personalangelegenheit in Zweifel. Ohne überhaupt nachzusehen läßt sich sagen, daß es sich in der derzeit noch gültigen EGO um E12 Fg. 1 handelt, wenn Du "normaler" Ingenieur bist, oder um E12 Fg. 3, wenn Du zur vermessungstechnischen oder landkartentechnischen Fraktion gehörst.
alterschlingel:
Okay, Spid, danke erstmal. Sehe gerade, dass der Wortlaut "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung" sich in EG12, FG 1 in der noch gültigen EGO wiederfindet. (Bin Bauingenieur).
Wenn das so stimmt, sehe ich mich (FG 1) nicht in der EG 13 (neue EGO).
Oder habe ich das wieder nicht kapiert ?
Spid:
Wieso? E12 Fg. 1
--- Zitat ---Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt
--- End quote ---
entspricht doch zukünftig E13 Fg. 2
--- Zitat ---Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
--- End quote ---
alterschlingel:
Achso ist das......da kann man sich aber auch verwirren lassen :o
Man darf wirklich nur den Text an sich betrachten, nicht die Fallgruppen von EG 12 und EG 13 miteinander vergleichen.
Das würde bedeuten, der Antrag auf Höhergruppierung macht Sinn und gibt einen gewissen Hoffnungsschimmer, dass ich tatsächlich in die EG 13 (neu) eingruppiert werden würde ?
Spid:
Das bedeutet lediglich, daß Du einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst. Ob das für Dich Sinn macht, muß individuell betrachtet werden. Erfolgt die Höhergruppierung zur Unzeit und hast Du z.B. nur noch kurze Zeit bis zur Rente, kann die Höhergruppierung für Dich individuell nachteilig sein - deshalb gibt es ja (voraussichtlich) das Antragserfordernis, damit man selbst entscheiden kann.
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