Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zulage als Programm-Admin (sonst Technischer Sachbearbeiter)

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Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt und bedarf der mindestens impliziten Zustimmung des AN.

Fleißiger Falter:
Ich wurde gefragt und habe ja gesagt! Recht das dafür?

Spid:
Grundsätzlich ja.

Fleißiger Falter:
Eine einfache persönliche Zustimmung recht aus, um eine Zulage geltend machen zu können?

Lars73:
Nein die reicht aus, dass du ggf. schon in der E12 sein könntest...

Wer hat denn gefragt? Ist die Person berechtigt dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?

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