Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zulage als Programm-Admin (sonst Technischer Sachbearbeiter)

<< < (2/4) > >>

Spid:
Inwiefern ließe sich derlei aus meinen Ausführungen folgern?

Lars73:
Soweit wirksam dauerhaft höherwertige Tätigkeiten -die zu einer höheren Entgeltgruppe führen- übertragen werden besteht Anspruch auf die  entsprechende höhere Eingruppierung. Wenn dies nur Vorrübergehend ist könnte ggf. Anspruch auf eine Zulage bestehen.

Es käme also darauf an ob mit der neuen Aufgabe deine Tätigkeiten insgesamt mit höher als E 11 zu bewerten sind.

Fleißiger Falter:
Das wäre noch zu prüfen über eine Bak z.B. oder liege ich da falsch?

Spid:
Wie sich der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

Fleißiger Falter:
Eine Höhergruppierung von E 11 auf E 12 möchte ich gerne vermeiden. Aus gutem Grund! keine stufengleiche Anpassung. von E 11 Stufe 4 (in 2 Jahren Stufe 5 - fast 600 Brutto mehr!) auf E 12 Stufe 3. Alles von vorne!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version