Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Zulagen bei ausgefallenen (geplanten) Diensten
Spid:
Eben. 6x10=60.
Laemat:
Den zweiten Satz aber nicht unterschlagen. Spitzen müssen abgefangen und ausgeglichen werden, der Durschnitt sind eben doch die 8 h.
Spid:
Das ändert aber nichts daran, daß die wöchentliche Höchstarbeitszeit 60 Arbeitsstunden beträgt und nur ein (befürchtetes) Überschreiten dieser Grenze überhaupt den AG in die Rechtsposition versetzen kann, sein bereits ausgeübtes Direktionsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit erneut auszuüben.
Kat:
--- Zitat von: Laemat am 17.06.2019 08:22 ---Den zweiten Satz aber nicht unterschlagen. Spitzen müssen abgefangen und ausgeglichen werden, der Durschnitt sind eben doch die 8 h.
--- End quote ---
Genau und deshalb 48 und nicht mehr.
Spid:
Nein. Deshalb bis zu 60 Stunden.
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