Das Bedeutet also, dass der AG einem Mitarbeiter der in der Rufbereitschaft ist, vor einer Inanspruchnahme schützen muss, wenn der Mitarbeiter dadurch seine Höchstarbeitszeit überschreitet?
Bzw. das er dafür sorge tragen muss, dass der MA nicht mehr arbeitet, wenn er die Grenze während einer Inanspruchnahme erreicht?
Wie muss/darf sich ein Mitarbeiter verhalten, wenn er durch fehlerhaftes Verhalten seines AGs in die Situation gerät die Höchstarbeitszeit zu überschreiten?