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Redaktionsgespräche TV-L
Caesar42:
--- Zitat von: Spid am 04.07.2019 17:52 ---Da brauchen wir nicht zu schauen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, die TdL wird sich das - wie auch das Gender-Gaga - nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle abringen lassen.
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Darauf wird es wohl hinauslaufen...
lxg:
--- Zitat von: Spid am 04.07.2019 17:29 ---Nein, es ist die abschließende Negativdefinition von Altfällen. Für alle übrigen hat die Änderung der Garantiebeträge im Tarifvertrag keine Wirkung.
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Eine Erhöhung der Garantiebeträge für Altfälle wäre doch schon allein deshalb problematisch, da viele dann Anspruch auf die 180€ Garantiebetrag hätten, die vorher keinen hatten.
Gilt dann jede in der Vergangenheit liegende Höhergruppierung als Altfall? Oder nur die, die schon vorher schon einen Anspruch auf einen Garantiebetrag hatten?
Das wäre doch aus Peekaahs Argumentation heraus auch wieder "unfair" gegenüber denen, die bei ihrer Höhergruppierung über dem alten und unter dem neuen Garantiebetrag gelandet sind. Diese Fälle erhielten demnach gar nichts.
Diese von ver.di angestrebte "Altfall"-Regelung scheint mir deshalb ziemlich unausgegoren…
Spid:
Jede Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 ist ein Altfall, weil eine Änderung der Garantiebeträge in §17 Abs. 4 Satz 2 keine Auswirkungen auf diese hat.
Pan Tau:
Sollte sich die Sichtweise von Spid als zutreffend erweisen, werde ich mit sofortiger Wirkung aus der Gewerkschaft austreten.
Ich hatte direkt nach dem Tarifabschluss eine Anfrage an die Komba gerichtet, wie es sich mit der Erhöhung der Garantiebeträge verhalte. Der Jurist gab damals an, dass der Jenige, der zum 01.01.2019 bereits einen Garantiebetrag aus einer Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erhielt sich künftig definitiv über 180 Euro mehr freuen dürfe.
Ich hakte noch einmal nach, und schrieb, dass hier in diesem Forum von den Fachleuten eine vollkommen andere Meinung vertreten werde- und der Jurist schrieb zurück, dass es keinen Zweifel an seiner zuvor getätigten Aussage gebe.
Was solls- einen Teil des Verlustes hole ich mir nun eben dadurch wieder rein, dass ich künftig den Gewerkschaftsbeitrag spare- selbst Schuld, wenn man solche abstrusen Regelungen trifft- da bin ich konsequent! Auf die Rechtsberatung solcher Juristen kann ich dann auch liebend gerne verzichten, sollte ich mal in Verlegenheit geraten, diesen Service der Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu müssen.
Pseudonym:
--- Zitat von: Pan Tau am 05.07.2019 20:01 --- Auf die Rechtsberatung solcher Juristen kann ich dann auch liebend gerne verzichten, sollte ich mal in Verlegenheit geraten, diesen Service der Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu müssen.
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"Auf die Rechtsberatung solcher Juristinnen und Juristen...", wenn verdi bitten darf.
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