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Redaktionsgespräche TV-L
Rattgeber:
Interessante Diskussion - laut Rechtsabteilung des RP Stuttgart sowie des Kultursministeriums BW werden die Regelungen zu den Garantiebeträgen sowohl für Neu- (01.01.2019) als auf für Altfälle gelten.
Zumindest wird diese Rechtsauffassung momentan den Personalreferenten und dem LBV gegenüber vertreten, wo man sich entsprechend vorbereitet.
Hinsichtlich der Auffassung von spid kann ich nur sagen, dass ich seiner Sicht zustimme aber selbst kein Jurist bin.
Grüßli aus dem Ländle
Spid:
Die von mir vertretene Rechtsauffassung wird im Rahmen der aktuellen Redaktionsverhandlungen ja auch von der TdL vertreten. Sofern BaWü diese Rechtsauffassung in den Abstimmungsgesprächen der TdL vertreten hat, konnte es sich damit aus gutem Grund nicht durchsetzen.
Rattgeber:
Was mich irritiert ist, dass ich Vorbereitungen für die Anwendung in dieser Form bereits laufen, gleichwohl die TDL dies anders vertritt.
Das kann nun an der schlechten Abstimmung innerhalb der Ministerien liegen, oder aber es wird davon ausgegangen, dass die TDL sich noch bewegt. Es wird spannend :D
Spid:
Ich hatte ja geschrieben:
--- Zitat von: Spid am 05.07.2019 20:45 ---Der Umstand, daß man das der Gegenseite in den Redaktionsverhandlungen entgegenhielt, spricht eher dafür, daß die TdL das als Verhandlungsmasse nutzen möchte - ansonsten hätte man wohl nichts gesagt und das Geld einfach gespart.
--- End quote ---
Man wird es benutzen, um sich an anderer Stelle durchzusetzen.
Rattgeber:
Ideen an welcher?
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