Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Redaktionsgespräche TV-L
sunsmile:
Zum 31.12.2018 habe ich 2 Jahre in der kleinen E9 Stufe 3 verbracht. Habe ja bereits 5 Jahre in der kleinen E9 Stufe 2 verbracht. Demzufolge insgesamt 7 Jahre in der kleinen E9.
Aber irgendwo verstehe ich es nicht. Mein Kollege, der zum 31.12.2018 in der kleinen E9 Stufe 2 mit 5 Jahren war, kommt dann in die E9a Stufe 3 mit 3 Jahren Rest und ich soll in die E9a Stufe 3 mit 2 Jahren Rest?
Ich habe ja eher Hoffnung, dass für mich die Tabelle des §29b Absatz 3 zur Geltung kommt. Warum werden dort auch die bisherigen Stufen 3 und 4 aufgelistet??
Vielleicht weiß einer eine Antwort darauf?
Micha1974:
--- Zitat von: Micha1974 am 12.09.2019 10:02 ---Hallo.
Ich bin seit 6 Jahren in der Stufe 9k gewesen. Ich bin Serviceteam- und Gruppenleiter. In dem neuen Tarifvertrag steht drin, dass diese in die 9b kommen. In welche Stufe würde ich dann kommen?
Vielen Dank vor.
Es grüßt der
Micha
--- End quote ---
Kleiner Fehler, es muss Stufe 3 in der 9k heißen..
Capo:
--- Zitat von: sunsmile am 12.09.2019 12:10 ---Zum 31.12.2018 habe ich 2 Jahre in der kleinen E9 Stufe 3 verbracht. Habe ja bereits 5 Jahre in der kleinen E9 Stufe 2 verbracht. Demzufolge insgesamt 7 Jahre in der kleinen E9.
Aber irgendwo verstehe ich es nicht. Mein Kollege, der zum 31.12.2018 in der kleinen E9 Stufe 2 mit 5 Jahren war, kommt dann in die E9a Stufe 3 mit 3 Jahren Rest und ich soll in die E9a Stufe 3 mit 2 Jahren Rest?
Ich habe ja eher Hoffnung, dass für mich die Tabelle des §29b Absatz 3 zur Geltung kommt. Warum werden dort auch die bisherigen Stufen 3 und 4 aufgelistet??
Vielleicht weiß einer eine Antwort darauf?
--- End quote ---
Ok dann stimmt meine Aussage nicht, die bezog sich auf die andere Tabelle.
Bei Beschäftigten mit Verlängerter Laufzeit in der Stufe 2 gilt die Tabelle §29b Absatz 3 , Warum die Stufe 3 und 4 drinstehen ist doch klar, weil die ja auch Übergeleitet werden.
Wenn Du 2 Jahre in der Stufe 3 hast kommst Du nach Stufe 4 mit 2 Jahren Rest.
sunsmile:
Vielen Dank Capo,
aber wo steht es, dass für mich Absatz 3 tatsächlich gilt? Ist es einfach aus dem Umstand heraus, dass ich bereits die 5 Jahre in der kleinen E9 Stufe 2 verbracht habe? Oder liegt es daran, dass man davon ausgeht, dass die E9a bereits seit 01.01.2012 galt?
Meine Kollegin kam im März 2013 aus der freien Wirtschaft zu uns. Sie wurde damals der kleinen E9 Stufe 3 zugeordnet. Gilt für sie dann §29b Absatz 2?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!
Capo:
Bei der jeweiligen Tabelle steht bei welcher TB hier Übergeleitet wird. Ausschlaggebend ist die bisherige Zeit in der Aktuellen Stufe. Für deine Kollegin muss man wissen ob sie unter §29b (1),(2) oder (3) fällt, bei dir bin ich von §29(3) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren gem. deiner Angaben ausgegangen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version