Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Redaktionsgespräche TV-L
Spid:
Gender-Gaga
carlos1977:
--- Zitat von: Tellerrand am 03.07.2019 15:57 ---Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.
Es bleibt also weiterhin spannend ;)
--- End quote ---
Beim TVöD gab es doch vor der Überleitung keine Fallgruppen 1 und 2 in der EG9 mit den verlängerten Stufenlaufzeiten, oder täusche ich mich? Dadurch kann die Überleitung nicht 1 zu 1 übernommen werden, oder?
Was sind Zuordnungstabellen?
Spid:
In beiden Fällen - Bund und VKA - gab es überhaupt keine Fallgruppen von Entgeltgruppen, weil es überhaupt keine Tätigkeitsmerkmale für Entgeltgruppen gab. Die Aufteilung der E9 wurde direkt mit Einführung der jeweiligen Entgeltordnung vorgenommen. Bis zur Einführung der Entgeltordnung erfolgte die Eingruppierung noch auf Grundlage der VergO BAT und der im jeweiligen TVÜ vorgenommenen Zuordnung der Vergütungsgruppen zu Entgeltgruppen. Dennoch gab es - aufgrund des Anhangs zu §16 TVÖD - die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Da sämtliche Überleitungsregelungen lediglich auf die Unterscheidung zwischen E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und E9 mit regulären Stufenlaufzeiten abstellten, bedarf es mithin auch keiner Fallgruppen in Entgeltgruppen, um die Überleitungsregelungen 1:1 übernehmen zu können.
TV-Ler:
--- Zitat von: Caesar42 am 04.07.2019 06:33 ---https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100
Zitat:
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gegendert werden müssen.
Das sind echte Probleme....
--- End quote ---
Der Vorschlag der TdL, dem über eine entsprechende Formulierung in der Präambel gerecht zu werden, überzeugt nicht.
Die TdL wird sicher gerne von ihrem Vorschlag abrücken, sofern Verdi an anderer Stelle entgegenkommen zeigt ;) ;D
Beispielsweise bei den Garantiebeträgen wäre die TdL sicher damit einverstanden, die Formulierung im Einigungspapier so zu verstehen, das nach Ende der Laufzeit die Garantiebeträge wieder auf die vorher gültigen Beträge zurückfallen 8)
Peekaah:
Ich finde es schon bedenklich bzw. EHER EINEN SKANDAL, dass die TdL-Vertreter jetzt auf die Idee kommen, verschiedenste Tarifabschluss-Vereinbarungen wieder aufzuweichen (Garantiebeträge NUR FÜR NEUFÄLLE??? usw.). Ich frage mich, wo "das" enden soll.
Vor Gericht? ::)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version