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Redaktionsgespräche TV-L
Spid:
Wo wäre denn vereinbart worden, daß die neuen Garantiebeträge auch für Altfälle gelten sollen? Und was sollte ein Gericht damit zu tun haben, wenn sich Parteien nicht auf Vereinbarungen zwischen ihnen einigen können? Das Ergebnis ist dann halt keine Einigung.
Peekaah:
"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:
"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"
"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.
TV-Ler:
--- Zitat von: Peekaah am 04.07.2019 12:54 ---Ich finde es schon bedenklich bzw. EHER EINEN SKANDAL, dass die TdL-Vertreter jetzt auf die Idee kommen, verschiedenste Tarifabschluss-Vereinbarungen wieder aufzuweichen (Garantiebeträge NUR FÜR NEUFÄLLE??? usw.). Ich frage mich, wo "das" enden soll.
Vor Gericht? ::)
--- End quote ---
Warum sollte das ein Skandal sein?
Verdi versucht doch ebenfalls, laut der eigenen Veröffentlichung, noch hier und da weitere Themen mit in die Gespräche einzubringen. Siehst du das auch als Skandal an?
Peekaah:
Wenn das entgeltwirksame Änderungen im Vergleich zur Tarifeinigung sein sollten, könnte ich akzeptieren, dass diese von der TdL nicht akzeptiert werden.
Spid:
--- Zitat von: Peekaah am 04.07.2019 13:10 ---"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:
"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"
"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.
--- End quote ---
Das ist Deine Interpretation, die auf der fehlerhaften Rechtsauffassung beruht, ausschlaggebend wäre der Moment der Zahlung und nicht etwa der Moment der Höhergruppierung.
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