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Redaktionsgespräche TV-L

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Peekaah:
Mittlerweile hat schon jeder gemerkt, dass du das anders siehst... Da in der Tarifeinigung zu dieser Thematik ausschließlich die Höhe der Garantiebeträge geregelt wurde und sonst nichts, ändert sich auch nur die Höhe der Garantiebeträge für all diejenigen, welche ab und zum 1.1.2019 Garantiebeträge bekommen und bekommen werden.

Spid:
Nein. Da lediglich eine Änderung der Garantiebeträge zum 01.01.19 vereinbart wurde, findet auch lediglich diese statt. Das hat auf Altfälle keinerlei Auswirkungen. Das ergibt sich auch aus den bisherigen Tarifeinigungen - oder hat sich bspw. 2017 der Garantiebetrag für Altfälle um die vereinbarten 2,2% und die allgemeine Entgeltanpassung erhöht?

Peekaah:
Tarifbeschäftigte, welche zum/ab 01.01.2019 Anspruch auf Garantiebeträge haben sind keine Altfälle.

Spid:
TB, die nach dem 31.12.2018 höhergruppiert werden, sind keine Altfälle.

Peekaah:
Stimmt, die AUCH!

Ich lass dir deine Meinung, sind ja zum Glück ein freies Land. Und gemeinsam freuen wir uns auf das Ende der Redaktionen.

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