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Redaktionsgespräche TV-L

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Peekaah:
Unter IV. 1. Satz 1 der Tarifeinigung steht: „Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.“

In 17 Abs. 4 S. 2 TV-L stehen die Höhen der Garantiebeträge drin.

Also wurde 17 Abs. 4 S. 2 TV-L geändert.

 8)

Spid:
Genau - und zwar, indem die dort genannten Garantiebeträge geändert werden. Und das hat auf Altfälle keinerlei Wirkung, weil deren Garantiebetragshöhe im Zeitpunkt der Höhergruppierung für die Dauer der Stufenlaufzeit festgelegt wurde und lediglich an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnimmt.

Peekaah:
Genau das hat man aber mit der jetzigen Tarifeinigung geändert. Nicht mehr nur Teilnahme an der allgemeinen Entgeltanpassung (wofür es ja keiner Tarifeinigung bedurft hätte ...), sondern gleich mal eine Erhöhung der Garantiebeträge für alle die Garantiebeträge bekommen.

Peekaah:
So überraschend ist es auch nicht, wenn in Tarifeinigungen einmal festgelegte Beträge (z.B. Entgelte) geändert werden.

Spid:
Das hat man hier aber nicht vereinbart. Man hat das vereinbart, was Du oben selbst geschrieben hast:
--- Zitat von: Peekaah am 04.07.2019 16:26 ---Unter IV. 1. Satz 1 der Tarifeinigung steht: „Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.“

In 17 Abs. 4 S. 2 TV-L stehen die Höhen der Garantiebeträge drin.

Also wurde 17 Abs. 4 S. 2 TV-L geändert.

--- End quote ---

Und das führt eben nicht dazu, daß sich für Altfälle etwas ändert.

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