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Redaktionsgespräche TV-L

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Spid:
Ja, es ist systematisch vorgegangen worden - und zwar im Kontext der jeweiligen tariflichen Regelungen, die den Garantiebetrag im Zeitpunkt der Höhergruppierung fixieren und das Tabellenentgelt nicht. Auf die einschlägigen tariflichen Normen habe ich verwiesen. Das einzige, was Du vorgebracht hast, sind Deine Gefühlchen.

Peekaah:
Inwiefern der eindeutig Wortlaut der Tarifeinigung meine Gefühle widerspiegeln soll, behalte ich mal besser für mich. Im Übrigen ist es für meine Gefühle  ;D eher nicht überraschend, wenn mit einer Tarifeinigung von Dir mehrfach zitierte TV-L-Normen geändert werden...

Spid:
Das stünde den Tarifvertragsparteien natürlich frei, sie haben derlei aber nicht vereinbart - oder wo fände sich in der Tarifeinigung eine solche Vereinbarung?

Peekaah:
Abweichend von 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L und der dazugehörenden Protokollerklärung haben die Tarifparteien folgende Tarifeinigung geschlossen: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.

Kreis ... drehen ... usw.

Spid:
Wenn das im Einigungspapier stünde, wäre das so - tut es aber eben nicht. Also, wo fände sich eine solche Vereinbarung?

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