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Redaktionsgespräche TV-L
Peekaah:
Wenn man ausschließlich und lediglich die Höhe eines bestehenden oder zukünftigen Anspruches regelt, vielleicht doch.
Spid:
Da die Festlegung der Höhe des Garantiebetrages für die Dauer der Stufenlaufzeit jedoch im Moment der Höhergruppierung erfolgt, hätte es dazu aber einer expliziten Vereinbarung bedurft, mit der die Tarifparteien klarstellen, in die bestehenden Rechtsverhältnisse rückwirkend eingreifen zu wollen - was ihnen prinzipiell freisteht. Die hat man aber nur hinsichtlich des 01.01.2019 getroffen.
Peekaah:
Das Karussell dreht sich und dreht sich...
An welcher Stelle steht in der Tarifeinigung eigentlich, dass man von der Erhöhung der Tabellenentgelte nur profitiert, wenn man seinen Arbeitsvertrag nach dem 1.1.2019 abgeschlossen hat.
Spid:
Nirgends - braucht es auch nicht, siehe §15 Abs. 1 f. TV-L.
Peekaah:
Die Tarifeinigung hat sowohl die Entgelthöhe als auch die Garantiebetragshöhe ab dem 1.1.2019 angepasst mit Geltung für bestehende und zukünftige Ansprüche. Wenn man sich die gewählten Formulierungen anschaut, merkt man dass hier systematisch entsprechend vorgegangen wurde.
Man könnte meinen, du musst der TdL beim Sparen helfen... ;D
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