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[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt

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Hansolo:
Hallo,

ich möchte mal grundsätzlich eine Zweitmeinung haben. Die Erstmeinung "entsteht" seit Monaten.

Ich arbeite in einer Kommune in BW (50.000 EW - 100.000 EW). Meine Stelle wurde durch die GPA mit A15 und EG15 bewertet. Aktuell bin ich Tarifbeschäftigter.

Einige Monate nach meinem Stellenantritt hat mir mein Dezernent die Verbeamtung nahegelegt. Ich habe gesagt, dass ich grundsätzlich zu keiner Verbeamtung auf A13 oder A14 bereit bin - nur A15.

Seitdem bekomme ich immer nur die Aussage, dass das geprüft werde. Es sei besonders kompliziert mit dem zweiten Beförderungsamt.

Wo könnten die Schwierigkeiten liegen?


* 9 Jahre Berufserfahrung
* 4,5 Jahre EG13 (Land), 2,5 Jahre EG14 (Stadt A), 2 Jahre EG15 (Stadt B), in je unterschiedlichen Verwendungen
* M.A., M.A., MPA, Promotion
* 36 Jahre alt

Hulbatsub:
Zunächst möchte ich meinen Hut ziehen; wer sich erlauben kann, einer Verbeamtung in A13 oder A14 zu "widersprechen", dem geht es meines Erachtens sehr gut.

Ich werde nie verstehen, wie man auf die Verbeamtung verzichten kann, unabhängig von der Besoldungsgruppe. Wenn ich den Rechner berücksichtige, komme ich in A13 Anfangsstufe auf ca. 3.300 netto in Steuerklasse I. Geht es danach, müssten gefühlt alle in EG 14/15 mit hohen Stufen sein, um mehr zu verdienen.

Für die Einstellung in einem höheren als dem Eingangsamt ist § 18 Landesbeamtengesetz heranzuziehen. Hierfür müssen folgende Tatbestandsmerkmale vorliegen:
1. Besondere dienstliche Bedürfnisse
Der Dienstherr muss hierbei darlegen, dass ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung/Verpflichtung/Verbeamtung besteht. Die Hürden sind mE nicht allzu hoch, wenn entsprechend begründet wird; allerdings liegt schon eine Tarifbeschäftigung vor, das Interesse wäre noch größer, wenn du von extern dazu kämst.

2. Einstellung im Eingangsamt unzumutbare Härte für den Bewerber
Aufgrund der bisher gesammelten Berufserfahrung müsste es eine unzumutbare Härte sein, dich im Eingangsamt einzustellen. Unter Berücksichtigung des geschilderten Werdegangs halte ich eine Einstellung in A14 durchaus für vertretbar, in A15 definitiv nicht. Wer meint, dass er nach 9 Jahren Anspruch auf A15 hat - und nicht anders hört sich dein Beitrag an - dem steht es frei, sich in der Ministerialverwaltung zu bewerben.

Ich hoffe in deinem Fall inständig, dass die Kommune zum Ergebnis kommt, dass maximal eine Verbeamtung in A14 möglich ist.

Organisator:
Ist ja interessant. Auf Bundesebene (§ 25 BLV) scheint es einfacher zu sein:

(1) Beamtinnen und Beamte können in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, ihrer Art und Bedeutung nach dem angestrebten Amt gleichwertig sind. Liegen gleichwertige berufliche Erfahrungen nicht vor, muss die besondere Befähigung für das angestrebte Amt der betreffenden Laufbahn durch förderliche Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden. Das Beförderungsamt muss nach dem individuellen fiktiven Werdegang erreichbar sein.

Gibt es solche Laufbahnverordnungen auch beim Land?

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Hansolo am 20.06.2019 12:06 ---Einige Monate nach meinem Stellenantritt hat mir mein Dezernent die Verbeamtung nahegelegt. Ich habe gesagt, dass ich grundsätzlich zu keiner Verbeamtung auf A13 oder A14 bereit bin - nur A15.

--- End quote ---

Dann bleib` Tarifbeschäftigter.


--- Zitat von: Hansolo am 20.06.2019 12:06 ---Wo könnten die Schwierigkeiten liegen?

--- End quote ---

An den rechtlichen Vorgaben des Landesbeamtengesetzes, hier speziell § 18 II LBG BW, die oben bereits ausgeführt wurden.

Organisator:

--- Zitat von: Hansolo am 20.06.2019 12:06 ---
* 9 Jahre Berufserfahrung
* M.A., M.A., MPA, Promotion
* 36 Jahre alt
--- End quote ---

Spannend, solche Qualifikationen sieht man nicht so oft im öD. 3 x Master, Promotion und mit 27 angefangen zu arbeiten. Ist wohl eher in Beraterbuden anzufinden.

Aber zum Thema: Eine weitere Variante wäre auch die Ernennung im ersten Beförderungsamt, was ja laut Sachverhalt möglich wäre. Dazu noch eine Zusage der Dienststelle, spätestens ein Jahr später in die A 15 zu befördern. Dann kann vielleicht der Meinungsfindungsprozess abgekürzt werden.

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