Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
BBeamter67:
ich gebe noch zu bedenken, dass möglicherweise gar kein A15-Dienstposten bei der betreffenden Gemeinde zur Verfügung steht.
Ohne jetzt genauere Kenntnisse zur Rechtslage in Baden-Württemberg zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass die Anzahl und Verteilung der Besoldungsgruppen von Beamtenstellen in mehreren Bundesländern nicht von den Gemeinden selbst festgelegt werden darf, sondern vom Land vorgegeben wird. Die Beamtenstellen sind oftmals eher knapp bemessen, vor allem ist die Luft nach oben sehr dünn.
Es kann also gut sein, dass auf "deiner" A15 bereits jemand sitzt.
Hierzu kann dir nur die Personalverwaltung deiner Gemeinde bzw deren Haushaltsplan Auskunft geben.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: BBeamter67 am 20.06.2019 16:54 ---ich gebe noch zu bedenken, dass möglicherweise gar kein A15-Dienstposten bei der betreffenden Gemeinde zur Verfügung steht.
Ohne jetzt genauere Kenntnisse zur Rechtslage in Baden-Württemberg zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass die Anzahl und Verteilung der Besoldungsgruppen von Beamtenstellen in mehreren Bundesländern nicht von den Gemeinden selbst festgelegt werden darf, sondern vom Land vorgegeben wird. Die Beamtenstellen sind oftmals eher knapp bemessen, vor allem ist die Luft nach oben sehr dünn.
Es kann also gut sein, dass auf "deiner" A15 bereits jemand sitzt.
Hierzu kann dir nur die Personalverwaltung deiner Gemeinde bzw deren Haushaltsplan Auskunft geben.
--- End quote ---
Grundsätzlich hast Du recht, jedoch haben wir in Ba-Wü im Jahr - ich meine - 2017 die Stellenobergrenzenverordnung geändert. Da die Planstellen für Beamte sowieso nach § 20 I LBesG sachgerecht zu bewerten sind, fand der Gesetzgeber (natürlich spielte dabei auch die kommunale Selbstverwaltung eine Rolle), dass die Kommunen erhebliche Erleichterungen in der Stellenobergrenzenverordnung erhalten sollen und mittlerweile sind die Kommunalbeamten komplett aus der Stellenobergrenzenverordnung gefallen.
Jedoch sind die Stellenpläne Bestandteil der Haushaltssatzung und die Rechtsaufsicht sieht sich diese jedes Jahr an. Ändert sich der Stellenplan - gerade bei Beamtenplanstellen - will zumindest unsere Rechtsaufsicht die entsprechende sachgerechte Bewertungen sehen, auf der sich die vom Gemeinderat beschlossene Änderung des Stellenplans ergibt.
Vorliegend hat die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt Ba-Wü) die Planstelle mit A 15 bewertet und genau diese Behörde wird bei der Personalprüfung darauf achten, wie die Stelle besetzt wurde und ob die entsprechenden Regularien, wie bsp. das LBG BW, LBesG BW... eingehalten wurden. Und sorry, ich sehe hier keine Notwendigkeit bzw. Möglichkeit, den TE im zweiten Beförderungsamt zu verbeamten.
Hansolo:
§ 18
Einstellung
(2) (...) Sie darf im ersten Beförderungsamt nur nach einer mindestens dreijährigen, im zweiten Beförderungsamt nur nach einer mindestens vierjährigen erfolgreichen Wahrnehmung laufbahnentsprechender Tätigkeiten nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung erfolgen.
Das habe ich hier auch unter §18 gesehen. Diese Voraussetzung ist ja eher schwach.
Natürlich gibt es keine Notwendigkeit zur Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt. Aber der Arbeitsmarkt ist halt ein Markt. Und A15 ist nun nicht gerade etwas besonders Tolles.
Skedee Wedee:
Satz 1 des § 18 II LBG ist kumulativ zum zweiten Satz zu lesen. Und da gibt es zwei Alternativen, die erfüllt sein müssen:
1. besondere dienstliche Bedürfnisse
2. unzumutbare Härte
Die Ziffer 1 könnte möglicherweise und unter Umständen erfüllt sein, die Ziffer 2 meines Erachtens nicht.
Dadurch ist meines Erachtens der § 18 II LBG nicht erfüllt und die Verbeamtung hat im Eingangsamt zu erfolgen.
Wenn Du auf den Arbeitsmarkt abzielst und ihn als Markt im Sinne von Angebot und Nachfrage darstellst, wechsle lieber in die Privatwirtschaft. Für das Beamtentum gibt es viele und anderweitige Vorschriften, die ziemlich stringent sind.
Zu Deinem letzten Satz "Und A15 ist nun nicht gerade etwas besonders Tolles" sage ich nicht viel, da dieser nur vor Borniertheit strotzt. Ein Schlag ins Gesicht für den kleinen A 6 oder A 7-Beamten.
Organisator:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 20.06.2019 20:29 ---Zu Deinem letzten Satz "Und A15 ist nun nicht gerade etwas besonders Tolles" sage ich nicht viel, da dieser nur vor Borniertheit strotzt. Ein Schlag ins Gesicht für den kleinen A 6 oder A 7-Beamten.
--- End quote ---
Wenn man das auf den Sachverhalt und die Qualifikation des Themenstarters begrenzt, ist A 15 tatsächlich nichts besonderes...
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