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[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Organisator am 21.06.2019 08:57 ---Wenn man das auf den Sachverhalt und die Qualifikation des Themenstarters begrenzt, ist A 15 tatsächlich nichts besonderes...
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Doch, und zwar das zweite Beförderungsamt. Die Qualifikation entspricht der des höheren Dienstes, mithin dem Einstiegsamt A 13. Wenn der TE meint, er verdiene zu wenig bei den vom Gesetzgeber vorgegeben Möglichkeiten der Verbeamtung, dann soll er entweder Tarifbeschäftigter bleiben oder in die freie Wirtschaft gehen.
Organisator:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 21.06.2019 09:07 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.06.2019 08:57 ---Wenn man das auf den Sachverhalt und die Qualifikation des Themenstarters begrenzt, ist A 15 tatsächlich nichts besonderes...
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Doch, und zwar das zweite Beförderungsamt. Die Qualifikation entspricht der des höheren Dienstes, mithin dem Einstiegsamt A 13. Wenn der TE meint, er verdiene zu wenig bei den vom Gesetzgeber vorgegeben Möglichkeiten der Verbeamtung, dann soll er entweder Tarifbeschäftigter bleiben oder in die freie Wirtschaft gehen.
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oder die öffentliche Verwaltung müsste sich mal überlegen, ob die bestehenden Regelungen zur Gewinnung / Bindung besonders qualifizierter Fachkräfte noch angemessen sind.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Organisator am 21.06.2019 09:35 ---oder die öffentliche Verwaltung müsste sich mal überlegen, ob die bestehenden Regelungen zur Gewinnung / Bindung besonders qualifizierter Fachkräfte noch angemessen sind.
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Das ist Sache von gewählten Politikern. Ich bin Verwaltungsbeamter und wende Recht an.
Nordlicht:
Wer meint, für A15 zu qualifiziert zu sein, ist wohl in der Privatwirtschaft besser aufgehoben.
Zum Glück steht ja jedem die Berufswahl frei.
Tagelöhner:
Also wenn ich mir so beispielsweise Referatsleitungen in manchen Behörden und zum Teil die Historien derer Werdegänge anschaue, gehört da nicht selten in der Tat wenig dazu bis nach A15 zu kommen.
In vielen Fällen hat es gereicht die formal erforderliche Qualifikation für den Höheren Dienst mitzubringen, der Rest war dann oftmals eine Mischung aus Glück (zur richtigen Zeit am richtigen Ort oder keine bzw. schlicht noch unfähigere Konkurrenz) und Wohlwollen bzw. Günstlingswirtschaft. Der Beförderungsautomatismus hat dann bei Ausbleiben grober Verfehlungen automatisch eingesetzt. Von Leistungsträgern kann jedenfalls absolut keine Rede sein und in der freien Wirtschaft wären die meisten in vergleichbaren Positionen sang- und klanglos untergegangen.
Also von tatsächlicher Befähigung für Führungspositionen keine Spur...aber es kommen bei der Personalauswahl und bei Beförderungen natürlich immer die beamtenrechtlichen Grundsätze der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zum Tragen. ;D
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