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[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt

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Hansolo:
Ich sehe es so:

Natürlich ist mir bewusst, dass das Beamtentum seine tradierten Grundsätze hat, dass es um Status und Ämter geht. Die Bezahlung etwa ist nur ein Nebenprodukt und nicht im direkten Zusammenhang zur Tätigkeit (mal ausgenommen abstrakte Prinzipien wie das Abstandsgebot, die zu konkreten Abständen führen müssen).

Ich führe eine Tätigkeit wie jeder andere aus. Die Tätigkeit wird sich durch eine Verbeamtung kein Jota ändern. Ich habe immer noch 400 Vollzeitstellenäquivalente Personalverantwortung und 50 Mio. Euro/Jahr Budgetverantwortung.

Dass ich sage, dass A15 nichts Besonderes sei, ist keine Diskriminierung anderer Besoldungsgruppen und der damit verbundenen Ämter. Es ist eher so, dass ich nicht einsehe, jetzt nochmals eine Laufbahn zu durchlaufen, deren Tätigkeitsspektrum ich eh schon ausübe.

Die Privatwirtschaft ist für mich bewusst nie eine Option gewesen. Ich lege Wert auf Gemeinwohlorientierung. Für mich ergibt sich daraus nur nicht, dass ich in A13 verbeamtet werden sollte. Lieber wechsle ich dann den Arbeitgeber. Denn irgendeine Stadt wird schon in Not sein.

BBeamter67:
berechnen wir einmal den "Preisunterschied" von A15 sofort (sehr unrealistisch) zu A13 (1 Jahr) - A14 (1 Jahr) - A15 zu A13 (2 Jahre) - A14 (2 Jahre) - A15 als Summe von 5-Jahres-Zeiträumen


I. A15 sofort

  brutto                netto
  69768*5               49419*5
=348840               =247095


II. A13 (2 Jahre) - A14 (2 Jahre) - A15

  60174*2               44076*2
 +63682*2              +46030*2
 +69768*1              +49419*1
=317480               =229631

Diff:
  31360                 17464

III. A13 (1 Jahr) - A14 (1 Jahr) - A15

  60174*1               44076*1
 +63682*1              +46030*1
 +69768*3              +49419*3
=333160               =238363

Diff:
  15680                  8732


An gerade einmal 17,5k€ bzw 8,7k€ würde ich eine Verbeamtung sicher nicht scheitern lassen und in den Verhandlungen eher auf zugesicherte schnelle Beförderungszeiten setzen als auf eine unrealistische Sofortverbeamtung nach A15. Zumal die PKV gegenüber deiner vermutlich GKV jetzt nochmals einiges einsparen lässt.

Berechnungsbasis:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2019&g=A_13&s=7&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=1&zulage=&zulageid=&stj=2019&zv=VBL
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2019&g=A_14&s=7&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=1&zulage=&zulageid=&stj=2019&zv=VBL
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2019&g=A_15&s=7&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=1&zulage=&zulageid=&stj=2019&zv=VBL

Hansolo:
Okay, das hört sich schon gut an. Aber welche Rechtskraft können denn Zusicherungen entfalten, dass man schnell befördert wird - es gibt doch kein Recht auf Beförderung ...

Eukalyptus:
Eine schriftliche Zusicherung könnte Rechtskraft haben - oder auch nicht. Ich kann keine Aussage treffen, da ich keine diesbezüglichen Rechtskenntnisse habe.

Aber.

Es ist doch wohl eine Frage des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Angestelltem: Es gibt eine Abmachung innerhalb eines Zeitraumes x zu befördern, und beide Seiten werden sich daran halten. Wenn nicht, ist das Vertrauensverhältnis gestört, und  jeder kann und wird daraus Schlussfolgerungen ziehen.

Für mich würde das genügen.

BBeamter67:

--- Zitat von: Hansolo am 21.06.2019 19:00 ---Okay, das hört sich schon gut an. Aber welche Rechtskraft können denn Zusicherungen entfalten, dass man schnell befördert wird - es gibt doch kein Recht auf Beförderung ...

--- End quote ---

Eine rechtsverbindliche Zusicherung für eine Beförderung zum Tag x wird keiner geben. M.E. schliesst derartiges auch das Beamtenrecht aus.
Mir würde daher eine feste mündliche Zusage eines in ausreichend hoher Position stehenden Zuständigen reichen. Denn wenn E15 für dich auf Dauer ohnehin nicht in Frage kommt und du sowieso eine Kündigung in Erwägung ziehst, dann beantragst du eben 1 Jahr später deine Entlassung, falls die Zusage nicht eingehalten wurde.

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