Zunächst möchte ich meinen Hut ziehen; wer sich erlauben kann, einer Verbeamtung in A13 oder A14 zu "widersprechen", dem geht es meines Erachtens sehr gut.
Ich werde nie verstehen, wie man auf die Verbeamtung verzichten kann, unabhängig von der Besoldungsgruppe. Wenn ich den Rechner berücksichtige, komme ich in A13 Anfangsstufe auf ca. 3.300 netto in Steuerklasse I. Geht es danach, müssten gefühlt alle in EG 14/15 mit hohen Stufen sein, um mehr zu verdienen.
Für die Einstellung in einem höheren als dem Eingangsamt ist § 18 Landesbeamtengesetz heranzuziehen. Hierfür müssen folgende Tatbestandsmerkmale vorliegen:
1. Besondere dienstliche Bedürfnisse
Der Dienstherr muss hierbei darlegen, dass ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung/Verpflichtung/Verbeamtung besteht. Die Hürden sind mE nicht allzu hoch, wenn entsprechend begründet wird; allerdings liegt schon eine Tarifbeschäftigung vor, das Interesse wäre noch größer, wenn du von extern dazu kämst.
2. Einstellung im Eingangsamt unzumutbare Härte für den Bewerber
Aufgrund der bisher gesammelten Berufserfahrung müsste es eine unzumutbare Härte sein, dich im Eingangsamt einzustellen. Unter Berücksichtigung des geschilderten Werdegangs halte ich eine Einstellung in A14 durchaus für vertretbar, in A15 definitiv nicht. Wer meint, dass er nach 9 Jahren Anspruch auf A15 hat - und nicht anders hört sich dein Beitrag an - dem steht es frei, sich in der Ministerialverwaltung zu bewerben.
Ich hoffe in deinem Fall inständig, dass die Kommune zum Ergebnis kommt, dass maximal eine Verbeamtung in A14 möglich ist.