Ich werde leider aus der Diskussion nicht ganz schlau. Anfangs ging es noch um die Möglichkeit nach A15 direkt ernannt zu werden und zum Ende hin geht es um AT-Verträge und B-Besoldung?
Wer Karriere, also Dinge anfangen und nicht zu Ende bringen, im öD machen will, sollte sich eher nach Beigeordneten oder anderen Wahlämtern oder Parteizugehörigkeiten orientieren.
Ich mag da ein sehr einfaches Verständnis haben, aber es gibt für mich nur die zwei Möglichkeit etwas zu bekommen. Entweder biete ich mich an (Bewerben) oder ich versuche mein Gegenüber unter Druck zu setzen. Ich habe den Eindruck, dass der TE hier Methode 2 wählt und das sehe ich im Widerspruch zum Arbeiten für das Gemeinwohl. Wenn die Qualifikation hervorragend ist, die Gehaltsvorstellung sich daran auch orientieren, es aber nichts Vergleichbares im öD dafür gibt, kann der TE sich aufopfern und für eine mickrige E15 arbeiten oder den öD verlassen. Ein Wahlamt ist von dieser Betrachtung davon ja gänzlich unberührt.
Wenn man sich Lebensläufe von B-Besoldeten anschaut, wird es schon schwer keine Nichtjuristen zu finden. Noch schwerer wird es Quereinsteiger zu finden (außer 3 Jahre Staatssekretär sein und dann wieder Berater werden). Ich denke der TE sollte klar aufzeigen, was er denn genau will. Geht es um Geld, geht es um Aufgaben, geht es um Sicherheit, geht es um Gestaltungsfreiheit etc.?