Hallo,
jemand hat was gemacht hat, was zur Abmahnung hätte führen können, aber der AG auf eine Abmahnung verzichtet, der AG möchte das Fehlverhalten trotzdem dokumentiert haben und macht deswegen einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte.
Darf er das?
Wie sind da die Löschfristen?
Gibt es da Regelungen im TV-L oder was ist zu Grunde zulegende anderweitiger Regelung?
Muss oder darf der AN bei der Vernichtung des Dokumentes dabei sein, muss er über die Vernichtung informiert werden?
Bei gerechtfertigten Abmahnungen habe ich da irgendwas von mindestens 2 Jahren im Kopf, aber hörte auch schon von 3 Jahren, bzw. dass man keine Löschung verlangen kann.