Guten Morgen liebes Forum,
folgendes ist bei mir Sachstand:
Ich war vom 01.09.18 bis zum 31.05.19 von meinem Dienstherrn meiner entsprechende FH in NRW, im Rahmen des dualen Studiums (Bachelor of Laws), zugewiesen.
Für die Zeiten die ich die FH besucht habe, habe ich einen entsprechenden Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten gestellt.
Ich wohne knapp 70km von der FH entfernt und bin jeden Tag mit der Bahn gependelt.
Nun habe ich als Antwort auf meine Antrag eine Mail erhalten, dass ich eine Mietvertrag vorlegen müsse, da ab einer Zuweisung von über 6 Monaten der Familienstand zu berücksichtigen sei. Das kann ich aber nicht, da ich eine Wohnung meiner Familie bewohnen und es keine offiziellen Mietvertrag gibt (ist eine Gefälligkeit). Nun soll ich nur 14 Tage der über 6 Monate, Anspruch auf Erstattung haben, da ich keinen eigenen Hausstand vorweisen kann. (25€ statt knapp 500€). Und ich bin die Strecke ja täglich gefahren.
Dass der Familienstand zu berücksichtigen ist bzw. Ich einen eigenen Haushalt nachweisen müsste, ergibt sich für lich aus den Regelungen, die ich bisher zu Rate gezogen habe nicht. Leider kann ich die zuständige SB auch nicht fragen, da diese für längere Zeit im Urlaub ist.
Ich hoffe ihr könnte mir hierbei helfen