Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?

Begonnen von nirvana, 25.06.2019 21:22

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Unknown

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 14:59
Ich habe ganz konkret nach deiner fachlichen Qualifikation gefragt.
Wenn du Leuten beistehst oder es in der Vergangenheit getan hast, solltest du dich auskennen.
Ja ich kenne mich aus und leider meistens besser als die SBs. Leider gibt es unzählige Beispiele, indem von den SBs das Recht mit Füßen getreten wurde und nur das Sozialgericht demjenigen verhalt sein Recht zu bekommen.

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 14:59
Ein Indiz für Breite und Tiefe der Kenntnisse ist i.d.R. ein entsprechender Berufsabschluss.
Warum ist die Qualifikation für dich so wichtig? Die hat einem SB doch gar nicht zu interessieren oder hast du eine Rechtsgrundlage, dass der Beistand seine Qualifikation nachweisen muss?
Ich bin in diesem Bereich ausgebildet.

was_guckst_du

Zitat von: Unknown in 28.06.2019 08:45
Warum ist die Qualifikation für dich so wichtig? Die hat einem SB doch gar nicht zu interessieren oder hast du eine Rechtsgrundlage, dass der Beistand seine Qualifikation nachweisen muss?
Ich bin in diesem Bereich ausgebildet.

...und warum machst du so ein Geheimnis aus dem Bereich, in dem du ausgebildet bist und der dich nach deiner Einschätzung besser qualifiziert als die meisten SB´s im JobCenter??...  ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Du interagierst hier aber nicht mit SBs, zumindest nicht in ihrer Eigenschaft als SB, sondern mit Forenteilnehmern, die einschätzen möchten, ob sie sich inhaltlich mit dem Schreihals auseinandersetzen möchten oder nicht - sofern sie diese Entscheidung aufgrund der Qualität der bisherigen Einlassungen nicht bereits abschließend getroffen haben.

was_guckst_du

...wahrscheinlich ist er der stellvertretende Schriftführer aus dem "Verein zur Unterstützung von Hartz 4 Empfängern bei Behördengängen" in Kleinsindelfingen und ist dort weit über die Ortsgrenze hinaus für sein mitunter auffälliges Verhalten bekannt... ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Unknown

Zitat von: was_guckst_du in 28.06.2019 09:59
...wahrscheinlich ist er der stellvertretende Schriftführer aus dem "Verein zur Unterstützung von Hartz 4 Empfängern bei Behördengängen" in Kleinsindelfingen und ist dort weit über die Ortsgrenze für sein mitunter auffälliges Verhalten bekannt... ;D ;D ;D
Wer weiß, wer weiß...

Finanzer

Ob mich das KSK auch nimmt? Ich bin in dem Bereich ausgebildet, ich spiele Counterstrike :-)

Dude23

Zitat von: Unknown in 28.06.2019 08:45
Ich bin in diesem Bereich ausgebildet.

Vermutlich YT-Universität.

was_guckst_du

...ich bin mir ziemlich sicher, dass er (altersbedingt) mit YT nichts anfangen kann...

...also hier die Übersetzung: Selbststudium mit Hilfe von YouTube Videos...
Gruß aus "Tief im Westen"

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FGL

Zitat von: Unknown in 26.06.2019 12:41
Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?
Finde ich nicht sonderlich viel. Zum einen unterscheidet die Statistik nicht, in welchem Grad eine Klage erfolgreich ist. Ein Vergleich, auf den das Gericht ja zu jeder Zeit hinwirken soll, zählt genauso als Erfolg wie eine 100%ige Stattgabe.

Zum andere muss man sich die Materie angucken, um die es geht. In den meisten anderen Bereichen des öffentlichen Rechts ist viel mit Ermessen zu arbeiten. Selbst in der Sozialhilfe (SGB XII) ist die Ausgestaltet der Leistungen viel mit Ermessensausübung verbunden. Der verwaltungsseitige Vorteil von Ermessen ist, dass es gerichtlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann. Im SGB II reden wir aber fast vollständig von unbestimmten Rechtsbegriffen, die der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegen. Ich nehme mal als Beispiel Sanktionen. Von der mir bekannten Rechtsprechung zum Thema Sanktionen befasst sich der größte Teil damit, ob die Rechtsfolgenbelehrung individuell und konkret genug ist. Etwas, was unterschiedlich beurteilt werden kann, je nach dem an welche Kammer man gerät. Das SG Berlin hat schon einmal eine Sanktion aufgehoben, weil ich der Rechtsfolgenbelehrung zu wenige Absätze enthalten waren.

Noch ein Thema: Kosten der Unterkunft. Ein Thema, das in eigentlich jedem Fall aktuell ist. Der Höhe begrenzt das Gesetz die zu übernehmenden Aufwendungen wie folgt: Angemessen. Fragt man zehn Leute danach, was "angemessen" ist, bekommt man zehn verschiedene Antworten. Nicht nur das, RiBSG Knickrehm hat es auch noch geschafft, diesen unbestimmten Rechtsbegriff mit einem halben Dutzend weiteren unbestimmten Rechtsbegriffen zu definieren. Kein Wunder, dass m.W.n. bislang nur die Mietobergrenzen der Städte München und Essen vor dem BSG Bestand hatten. Zumal das BSG selbst es sich einfach macht und bei "Erkenntnisausfall" die Werte der Wohngeldtabelle + 10% Sicherheitsaufschlag anwendet. Als Sozialamtsleiter würde ich ebenfalls die Wohntabelle + 10% nutzen und dem BSG mit seiner Ansicht zur Pflicht der Kommunen, ein "schlüssiges Konzept" aufzustellen, im Übrigen sagen es könne mich mal kreuzweise.

Zu guter Letzt kommt für mich als Praktiker auch ein letzter Punkt hinzu: Die Rechnungsprüfung. Als Budgetverantwortlicher möchte ich mir nicht nachsagen lassen, ich würde meine Mittel verschleudern. § 31 SGB I ist da insoweit eindeutig: Geleistet werden darf nur, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Ist das strittig, dann lehne ich im Zweifel ab. Leiste ich einfach, dann kann mir dann in einer Rechnungsprüfung auf die Füße fallen. Verurteilt mich das SG zur Leistung, dann kann mir seitens der Aufsicht nicht entgegengehalten werden, ich würde ohne Rechtsgrundlage Gelder auszahlen.

Also angesichts der Unkonkretheit der Gesetze, deren Ausführung des Jobcentern anvertraut ist, finde ich 40% (Teil-)Erfolgsquote nicht viel.

Spid

Die Zahl der erhobenen Klagen ist ohnehin nicht die richtige Bezugsgröße, um die Bearbeitungsqualität durch die Jobcenter zu messen. Vielmehr sind die (teilweise) erfolgreichen Klagen ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide zu setzen.

inter omnes

Zitat von: Spid in 28.06.2019 13:51
Die Zahl der erhobenen Klagen ist ohnehin nicht die richtige Bezugsgröße, um die Bearbeitungsqualität durch die Jobcenter zu messen. Vielmehr sind die (teilweise) erfolgreichen Klagen ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide zu setzen.

Dieses Ergebnis wäre dann aber auch noch um die Dunkelziffer der rechtswidrigen Bescheide, gegen die kein Rechtsbehelf eingelegt wird zu bereinigen, was eine seriöse Aussage über die tatsächliche Bearbeitungsqualität faktisch unmöglich macht.

was_guckst_du

...ach, was soll's....Fragen wir doch einfach mal unseren "Beistand"....der ist doch in diesem Bereich bestimmt auch ausgebildet... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Laemat

was sind denn SBs? Sachbearbeiters?