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Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
dashn1bm:
Hi Leute,
ich habe einen Bachelorabschluss und bin beim fraunhofer institut angestellt in EG10 Stufe 2.
Ich habe gelesen, dass man mit Bachelorabschluss zwischen EG9 und EG12 angestellt wird.
Hat jemand eine Ahnung, ob da Spielraum besteht bei meiner Eingliederung?
Jemand Erfahrung mit Fraunhofer?
Auf Dauer ist mir EG10 zu wenig und ich kann mir das nicht leisten. Ich würde zwar gerne bleiben, aber nicht in EG10.
Danke für Infos :-)
LG
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
dashn1bm:
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 15:57 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
--- End quote ---
thx :-) auf gut deutsch:
Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?
ds78:
Grundsätzlich könntest du auch eine E13 oder E14 bekleiden, da bei TB beim Bund keine Bildungsvoraussetzungen vorliegen müssen wenn ich mich nicht irre. Allerdings werden in Ausschreibungen häufig formale Bildungsvoraussetzungen gefordert, die es unwahrscheinlich machen mit einem Bachelor in E14 und höher zu landen.
Darüber hinaus muss die Wertigkeit deiner Tätigkeiten eben eine E12 ergeben. Derzeit sind sie offensichtlich nur eine E10. Da hilft nur vom AG höherwertige Tätigkeiten wirksam (dauerhaft) übertragen zu bekommen, dann würde die Tarifautomatik greifen und eine erneute Bewertung deiner Tätigkeiten könnten eine E11 oder E12 ergeben (Erfolg in Abhängigkeit vom AG sehr unterschiedlich, kann aber aufgrund der genannten Tarifautomatik auch eingeklagt werden).
Eine Beurteilung der Wertigkeit deiner Tätigkeite ist als Laie aufgrund der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zur Bestimmung der Wertigkeit häufig schwer bis unmöglich.
Es gibt allerdings AG die bewerten Administratortätigkeiten E10, andere AG mit E12 (Hallo Fachkräftemangel). Die verschiedenen AG scheinen also in der Bewertung doch relativ kreativ zu werden. :)
PS: Es gibt durchaus E13 Stellen, die auch für Bachelor ausgeschrieben sind. E12 im technischen Bereich sogar etwas häufiger. Aber ohne Änderung deiner Tätigkeiten wirst du da eher nicht "automatisch" landen im Sinne einer beamtenrechtlichen Beförderung z. Bsp.
Spid:
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 15:59 ---
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 15:57 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
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thx :-) auf gut deutsch:
Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?
--- End quote ---
Eine Führungsposition ist nicht erforderlich, lediglich eine auszuübende Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt.
@ds78: Die - häufig durch Entgeltzahlung ausgedrückte - Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.
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