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Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor

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Organisator:

--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 15:59 ---
thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?

--- End quote ---

Fast. Deine Tätigkeit = E 10. Änderungen an der E 10 nur mit Änderung der Tätigkeit. Eine Führungspostion muss das nicht zwingend beinhalten.

ds78:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 16:13 ---
@ds78: Die - häufig durch Entgeltzahlung ausgedrückte - Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.

--- End quote ---

Ich weiß das. Lese dieses Forum und natürlich auch deine Ausführungen seit langer Zeit und regelmäßig. Das ändert aber nichts daran, dass man bis zum möglichen Ausgang einer Klage eben nur das Entgelt erhält was der AG für "richtig" hält. Dahingehend also mein Hinweis. :)

dashn1bm:
Also wenn ich eure Antworten richtig deute, ist das nicht in Stein gemeißelt. Ich habe genau dieselben Tätigkeiten wie mein Kollege, der halt einen Master hat und VIEL mehr kriegt als ich und zudem weniger Berufserfahrung hat und auch sicherlich nicht mehr leistet.

Wenn der AG also ermessungsspielraum hat, kann ich ja theoretisch sagen: Da meine tätigkeiten dieselben sind wie die meines kollegen, der EG13 hat, bekomme ich sofort auch EG13 sonst bin ich raus? (Natürlich nett formuliert :-))

Spid:
Der AG hat bei der Eingruppierung keinerlei Ermessen, das er ausüben könnte. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

ds78:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 16:26 ---Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

--- End quote ---

Das ist besonders hervorzuheben wenn man sich in der Thematik nicht auskennt. :)

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