Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor

Begonnen von dashn1bm, 26.06.2019 15:56

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WasDennNun

Und hier damit du nicht dumm rumsuchen musst.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6

WiMi werden nach
12. Beschäftigte in der Forschung

eingruppiert, soweit ich weiß.


Und dort steht ganz simple drin:
Entgeltgruppe 13Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit in der Forschung sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Komme jetzt aber nicht auf den Gedanken du bist ein "sonstiger Beschäftigter", ne das glaube ich nicht, somit würdest du eine EG weniger erhalten, weil du eben die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst.


dashn1bm

Zitat von: dashn1bm in 27.06.2019 11:49
Zitat von: Bastel in 27.06.2019 11:46
Zitat von: Spid in 27.06.2019 11:43
Zitat von: Bastel in 27.06.2019 11:36
Zitat von: Organisator in 27.06.2019 11:20
Zitat von: dashn1bm in 27.06.2019 11:02
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...

Ich werde auch bei mir im Vertrag nachschauen, was da drin steht. Bin gespannt!

moinmoin

also. meinen Arbeitsvertrag habe ich durchgesehen. An keiner stelle steht etwas von Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmale), die mir übertragen sind.

Der einzige Paragraph, der mit dem Thema zu tun hat, ist §10, ein Einzeiler:

Herr ... ist in EG 10 des TVöD eingruppiert.


D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?

Spid

Warum bitten? Der AG ist gem. §2 NachwG dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem AN zu übergeben. Dazu gehört auch die auszuübende Tätigkeit. Du hast einen gesetzlichen Anspruch gegen Deinen AG, der auch gerichtlich erzwungen werden kann.

WasDennNun

Zitat von: dashn1bm in 28.06.2019 08:53
D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
Es gibt die alternative, dass du denen schreibst, ob die Tätigketien die du ausübst, deine auszuübende Tätigkeiten sind.
Dazu musst du deine ausgeübten tätigkeiten mit Zeitanteilen erfassen.
Also z.B.:
Erstellen von Wissenschaftlichen Publikationen 10%
Vorstellung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Fachgruppen und Konferenzen 20%
Führung / Mitarbeit / zuarbeit des Forschungsprojektes  blabla  (mit eigenverantwortlichen Erledigung der AP x,y,z) 70%

Wenn sie (also die Personalabteilung als Vertreter deines AGs) dir das bestätigen, das dass deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kannst du ja deine E12 einfordern.

dashn1bm

Zitat von: Spid in 28.06.2019 09:03
Warum bitten? Der AG ist gem. §2 NachwG dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem AN zu übergeben. Dazu gehört auch die auszuübende Tätigkeit. Du hast einen gesetzlichen Anspruch gegen Deinen AG, der auch gerichtlich erzwungen werden kann.

ok, sehr gut. Dann bitte ich, weil ich ein netter Mensch bin, und weiß, dass sie mir Auskunft geben müssen. Super Sache.  8)

dashn1bm

Zitat von: WasDennNun in 28.06.2019 09:55
Zitat von: dashn1bm in 28.06.2019 08:53
D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
Es gibt die alternative, dass du denen schreibst, ob die Tätigketien die du ausübst, deine auszuübende Tätigkeiten sind.
Dazu musst du deine ausgeübten tätigkeiten mit Zeitanteilen erfassen.
Also z.B.:
Erstellen von Wissenschaftlichen Publikationen 10%
Vorstellung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Fachgruppen und Konferenzen 20%
Führung / Mitarbeit / zuarbeit des Forschungsprojektes  blabla  (mit eigenverantwortlichen Erledigung der AP x,y,z) 70%

Wenn sie (also die Personalabteilung als Vertreter deines AGs) dir das bestätigen, das dass deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kannst du ja deine E12 einfordern.

Und ja, das ist auch eine sehr gute Idee, das werde ich anfertigen, mit meinem Gruppenleiter besprechen, damit er sich nicht übergangen fühlt und dann werde ich das einfordern.

Ich habe ja nichts zu verlieren.  ::)

WasDennNun

Doch deine Tätigkeiten.
Natürlich können die sagen: Nichts da, du machst 45% den Forschungskram und 55% e10er Tätigkeiten und mehr darf dein Chef nicht von dir verlangen.
Und damit biste dann doch nur E10.

dashn1bm

Zitat von: WasDennNun in 28.06.2019 10:15
Doch deine Tätigkeiten.
Natürlich können die sagen: Nichts da, du machst 45% den Forschungskram und 55% e10er Tätigkeiten und mehr darf dein Chef nicht von dir verlangen.
Und damit biste dann doch nur E10.

Das werden die sicher versuchen, ja. Allerdings habe ich ja mein Druckmittel - eben dass ich gehe. Ich denke mein Gruppen- und Abteilungsleiter werden sich in dieser Sache für mich einsetzen. Und falls nicht, mei, dann geh ich halt in die Industrie. Ich finde täglich stellen, die auf mich wie zugeschnitten sind. Und da ist EG13 für mich sowas von drin. Das meine ich mit "ich habe nichts zu verlieren".

Yasper

Dir war doch schon vorher bewusst, dass du beim Fraunhofer in die EG10 eingruppiert wirst?
Nun hast du erfahren, dass die Kollegen besser bezahlt werden und bist auf einmal unzufrieden?

Bewerb dich in der Industrie BASF, Ford und co. haben momentan großen Bedarf...

WYSWIG2019

häufig sind die Vitamine B wie Beziehungen im spiel. Wenn der Kolege die besseren Vitamine hat spielen häufig Erfahrungen und bessere Auzsbildung nur zu mehr Arbeit aber selten zu mehr Gehalt. Überzeugungsarbeit ist notwendig.   Sonst ist ein Wechsel ist leider meist die einzige Option.

Spid

Welchen Bezug zum Sachverhalt hat dieses Geblubber?

Nobody

Beziehungen schaden nur dem der keine hat  ;D

Wastelandwarrior

Eine -veritable- Vertreterin der Fraunhofer-Gesellschaft hatte bei einem TVöD-Seminar in meinem Beisein berichtet, dass es bei ihr üblich sei, die Tätigkeitsdarstellungen an die ausgewählten Bewerber anzupassen. Es wird "nach Qualifikation" bezahlt. Also kann es sein, dass auf dem Papier alles korrekt ist.

alopecosa

Zitat von: WasDennNun in 27.06.2019 16:18
Und hier damit du nicht dumm rumsuchen musst.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6

WiMi werden nach
12. Beschäftigte in der Forschung

eingruppiert, soweit ich weiß.


Und dort steht ganz simple drin:
Entgeltgruppe 13Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit in der Forschung sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Und doch ist die Praxis in der Fraunhofer-Gesellschaft ein wenig krude:

Techniker E8 (eigentlich wäre da eher E9 angebracht)
Bachelor / Dipl. (FH) - E10/E11
Master / Dipl. (Univ.) - E13/E14

Die Chancen einer Höhergruppierung sind dann gegeben wenn der Gruppen-/Abteilungsleiter wohlwollend ist und die Tätigkeitsbeschreibung entsprechend auslegt.

Generell ist bei FhG einiges Auslegungssache :) Man verwehrt auch gerne mal eine Höhergruppierung mit fadenscheinigen Argumenten. Und da man ja seitens FhG das WissZeitVG im Rücken hat, kann auch nicht viel schief gehen. Kommt doch ein WiMA daher und klagt, ist er damit durch bis der (vermutlich sowieso erstmal auf 2 Jahre befristete) Vertrag zuende ist.

Ich persönlich hab das nun 8 Jahre mitgemacht und so einiges an Kleinkriegen ausfechten müssen um zu meinem tariflichen Recht zu kommen.

In der Industrie hat man definitiv mehr Geld, dafür ist das Leben bei FhG durchaus überwiegend "gechillt" ... Muss man halt abwägen.


Spid

Bei Eingruppierung und Höhergruppierung kann es keine von den tariflichen Regelungen abweichende Praxis geben.