Schwierig im Sinne des Tarifvertrages bedeutet nicht immer, dass die persönlichen Herausforderungen der Mitarbeiter im Arbeitsalltag berücksichtigt werden.^^
Euch als Team würde also nur die Möglichkeit bleiben, die richtige Eingruppierung zu beantragen und vor allem ausführlich zu begründen. Als Sozialpädagogen in eurem Fachbereich wäre demnach die Eingruppierung auf die S12 denkbar, wenn ihr die Richtlinien der Protokollerklärung Nr. 11 (!) erfüllt (keine Ahnung, weshalb in diesem Faden fälschlich immer wieder die PE Nr. 12 erwähnt wird, obwohl diese nur Zutrifft wenn euch die Aufgabe übertragen wurde Inobhutnahmen für die Jugendämter durchzuführen). Wenn die Mehrzahl eurer Besucher_innen konsumieren oder wenn mehrheitlich Strafentlassene darunter sind (bzw. mehr als 50% eurer Besucher_innen als Gesamtheit Punkte der PE Nr. 11), dann dürfte die S12 gerechtfertigt sein.
Vielleicht gibt es in eurem Bundesland eine Arbeitsfeldvertretung der OKJA, die euch dabei helfen kann, die richtigen Argumente zu finden bzw. die bereits Empfehlungen erarbeitet haben.
Solltet ihr vorwiegend "brave" Jugendliche im Treff haben, dann seid ihr bei S11 tatsächlich richtig eingruppiert.