Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
MaBreu:
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage:
In den Protokollerklärungen zum TVöD SuE steht unter 6.c) , dass die Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind. Demnach wäre hier die Eingruppierung in S15 anzuwenden. In den Eingruppierungsmerkmalen zu S15 steht im letzten Punkt: Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.
Ich und eigentlich alle Sozialpädagogen die ich aus offenen Jugendeinrichtungen kenne, sind in S11 eingruppiert. Kann mir jemand da den Hintergrund erklären?
Vielen Dank!
Spid:
Es gibt keinen TVÖD SuE. Es gibt keine S11. „Schwierige Tätigkeiten“ führen zur Eingruppierung in S12, das Heraushebungsmerkmal für S15 ist „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“. Das Merkmal „schwierige Tätigkeiten“ ist in Protokollerklärung Nr. 12 erläutert. Protokollerklärung Nr. 6 ist für Sozialarbeiter unbeachtlich, sondern erläutert ein Tätigkeitsmerkmal für Erzieher.
MaBreu:
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 19:29 ---Es gibt keinen TVÖD SuE. Es gibt keine S11. „Schwierige Tätigkeiten“ führen zur Eingruppierung in S12, das Heraushebungsmerkmal für S15 ist „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“. Das Merkmal „schwierige Tätigkeiten“ ist in Protokollerklärung Nr. 12 erläutert. Protokollerklärung Nr. 6 ist für Sozialarbeiter unbeachtlich, sondern erläutert ein Tätigkeitsmerkmal für Erzieher.
--- End quote ---
Woher weiß man, dass Protokollerklärung Nr. 6 für Sozialarbeiter unbeachtlich ist? Ist Nr. 12 dann für Sozialarbeiter beachtlich?
Spid:
Bei den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen ist angegeben, welche Protokollerklärungen für sie relevant sind - bei S12 bspw. sind das die PE Nrn. 1, 12, 15.
MaBreu:
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 21:08 ---Bei den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen ist angegeben, welche Protokollerklärungen für sie relevant sind - bei S12 bspw. sind das die PE Nrn. 1, 12, 15.
--- End quote ---
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/entgeltordnung-s12.html
Da steht doch aber PE 1 und 11. Wo finde ich die Tätigkeitsmerkmale, auf die sich PE 6 bezieht?
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