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Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum

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Spid:
Keine Ahnung, was Du da verlinkst, es ist jedenfalls tariflich unbeachtlich und - sofern Deine Ausführungen dazu stimmen - auch grundfalsch. Maßgeblich ist der zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossene Tarifvertrag, den Du bspw. auf der Website der VKA findest. S8b Fg. 1 verweist auf PE Nr. 6.

WasDennNun:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf
Ich denke das hier ist das Dokument wonach man sich richten sollte.

nichts_tun:

--- Zitat von: MaBreu am 26.06.2019 20:58 ---Woher weiß man, dass Protokollerklärung Nr. 6 für Sozialarbeiter unbeachtlich ist? Ist Nr. 12 dann für Sozialarbeiter beachtlich?

--- End quote ---

Protokollerklärung Nr. 12 gibt Regelbeispiele vor, was als "schwierige Tätigkeit" eines Sozialpädagogen zu verstehen ist. Die Tätigkeiten in einer Jugendeinrichtung dürfte im Regelfall nicht unter "schwierige Tätigkeiten" zu subsumieren sein.

Pogopank:
Schwierig im Sinne des Tarifvertrages bedeutet nicht immer, dass die persönlichen Herausforderungen der Mitarbeiter im Arbeitsalltag berücksichtigt werden.^^
Euch als Team würde also nur die Möglichkeit bleiben, die richtige Eingruppierung zu beantragen und vor allem ausführlich zu begründen. Als Sozialpädagogen in eurem Fachbereich wäre demnach die Eingruppierung auf die S12 denkbar, wenn ihr die Richtlinien der Protokollerklärung Nr. 11 (!) erfüllt (keine Ahnung, weshalb in diesem Faden fälschlich immer wieder die PE Nr. 12 erwähnt wird, obwohl diese nur Zutrifft wenn euch die Aufgabe übertragen wurde Inobhutnahmen für die Jugendämter durchzuführen). Wenn die Mehrzahl eurer Besucher_innen konsumieren oder wenn mehrheitlich Strafentlassene darunter sind (bzw. mehr als 50% eurer Besucher_innen als Gesamtheit Punkte der PE Nr. 11), dann dürfte die S12 gerechtfertigt sein.
Vielleicht gibt es in eurem Bundesland eine Arbeitsfeldvertretung der OKJA, die euch dabei helfen kann, die richtigen Argumente zu finden bzw. die bereits Empfehlungen erarbeitet haben.
Solltet ihr vorwiegend "brave" Jugendliche im Treff haben, dann seid ihr bei S11 tatsächlich richtig eingruppiert.

Spid:
Wer zu blöd ist, die richtige Fassung des Tarifvertrags - jene, die @WasDennNun verlinkt hat und in der PE 12 maßgeblich ist und den Inhalt hat, den nichts_tun ausführte - zur Hand zu nehmen, sollte besser davon Abstand nehmen, andere verbessern zu wollen oder gar Ratschläge zu erteilen. Dann kommt auch nicht so ein Bullshit raus. Eingruppierung wird auch nicht beantragt. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

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