Hallo,
ich war bis gestern noch Auszubildender und habe meine Prüfung bestanden. Danach bekam ich direkt einen Arbeitsvertrag nach TV-L und wurde in E5 Stufe 1 eingruppiert (vollzeit), welcher seit heute gilt.
Ich bin erstmal bis zum 30.06.20 befristet eingestellt. Befristungsgrund ist § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG.
Nun würde mich interessieren, ob 6 Monate Probezeit üblich sind und ob ich dennoch in dieser Zeit Urlaub nehmen darf? Mir wurde in der Personalabteilung gesagt, ich fange direkt bei null an und die Ausbildungszeit wird weder bei der Eingruppierung noch bei der Probezeit mit einkalkuliert, was ich sehr schade finde.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?