Autor Thema: Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit  (Read 6801 times)

Oluupo

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Hallo,

ich war bis gestern noch Auszubildender und habe meine Prüfung bestanden. Danach bekam ich direkt einen Arbeitsvertrag nach TV-L und wurde in E5 Stufe 1 eingruppiert (vollzeit), welcher seit heute gilt.

Ich bin erstmal bis zum 30.06.20 befristet eingestellt. Befristungsgrund ist § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG.

Nun würde mich interessieren, ob 6 Monate Probezeit üblich sind und ob ich dennoch in dieser Zeit Urlaub nehmen darf? Mir wurde in der Personalabteilung gesagt, ich fange direkt bei null an und die Ausbildungszeit wird weder bei der Eingruppierung noch bei der Probezeit mit einkalkuliert, was ich sehr schade finde.

Kennt sich da vielleicht jemand aus?




RsQ

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #1 am: 27.06.2019 16:51 »
Dass man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, wäre mir neu - und auch sehr überraschend. Niemand kann doch erwarten, dass jemand ein halbes Jahr ohne Erholungspause durcharbeitet.

Man sollte aber in eigenem Interesse nicht gleich, gerade in den ersten drei Monaten, durch übermäßige Abwesenheit auffallen (Urlaub, längere Erkrankung - sofern vermeidbar).

Matzki

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #2 am: 27.06.2019 17:58 »
Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit.

In einem Ausbildungsverhältnis wird regelmäßig weder einschlägige, noch förderliche Berufserfahrung gesammelt.

nichts_tun

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #3 am: 27.06.2019 19:06 »
Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG) erworben.

D. h. du kannst während der Probezeit durchaus Urlaub nehmen. Wie ausgeführt, bei Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis, entfällt die Probezeit.

RsQ

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #4 am: 27.06.2019 21:38 »
Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG) erworben.
Was heißt das im Umkehrschluss? Welchen Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit (bzw. eben in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses)? Ist das signifikant weniger als 50% des Jahresurlaubs?

(Mal abgesehen von der faktischen Hürde, sich als "Neuling" ggf. erstmal einer Teamplanung unterwerfen zu müssen.)

Spid

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #5 am: 27.06.2019 21:53 »
Vor Erfüllung der Wartezeit besteht lediglich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Texter

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #6 am: 28.06.2019 06:20 »
Den man aber auch erst nach der Wartezeit nehmen kann, falls man nicht in der Wartezeit ausscheidet, oder?

Spid

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #7 am: 28.06.2019 06:42 »
Ja.

WasDennNun

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #8 am: 28.06.2019 06:43 »
Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG) erworben.
Was heißt das im Umkehrschluss? Welchen Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit (bzw. eben in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses)? Ist das signifikant weniger als 50% des Jahresurlaubs?

(Mal abgesehen von der faktischen Hürde, sich als "Neuling" ggf. erstmal einer Teamplanung unterwerfen zu müssen.)
Der Urlaubsanspruch steigt Monat für Monat um ein 1/12 des JU.
Und faktische Hürden gibt es nicht, es sind eher mentale Hürden. Die faktische Hürde ist, dass andere Urlaubsplanungen deiner entgegenstehen und schon vor deinem Wunsch genehmigt wurden.

marco.berlin

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #9 am: 28.06.2019 18:50 »
Es hilft ein Gespräch mit deiner Führungskraft, um auch während der Probezeit schon mal den einen oder anderen Tag Urlaub nehmen zu können. Man mag es ja nicht glauben, aber auch die ein oder andere FK hat menschliche Züge  ;).

WasDennNun

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #10 am: 28.06.2019 20:58 »
Eben.

Es geht noch einfacher: Einfach ne 2 Wochen Urlaub beantragen und bewilligen lassen, da braucht man keine Gespräche mit den Chefs, sondern immer nur im team, bzgl. Absprachen was Arbeit angeht.
Ok aber natürlich nicht 30 Tage im 2. Monat.........

Spid

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #11 am: 28.06.2019 21:02 »
2 Wochen Urlaubsanspruch hat man frühestens nach 4 Monaten...

WasDennNun

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #12 am: 29.06.2019 10:23 »
2 Wochen Urlaub bekommen kann man ab dem ersten Arbeitstag.
2 Wochen Urlaubsanspruch hat man frühestens nach 4 Monaten...
Die Aussage ist in Ihrer Pauschalität natürlich nur korrekt, sofern der JU maximal 30 Tage bei einer 5 Tage Woche ist.

Skedee Wedee

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #13 am: 29.06.2019 10:30 »
2 Wochen Urlaub bekommen kann man ab dem ersten Arbeitstag.

Aus Kulanz des Arbeitgebers, Anspruch auf zwei Wochen besteht hingegen nicht am ersten Arbeitstag.

Spid

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Antw:Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
« Antwort #14 am: 29.06.2019 10:43 »
2 Wochen Urlaub bekommen kann man ab dem ersten Arbeitstag.
2 Wochen Urlaubsanspruch hat man frühestens nach 4 Monaten...
Die Aussage ist in Ihrer Pauschalität natürlich nur korrekt, sofern der JU maximal 30 Tage bei einer 5 Tage Woche ist.

Sie ist in allen tariflichen Konstellationen korrekt, weil auch mit dem tariflichen Zusatzurlaub (Schicht, Wechselschicht...) oder dem gesetzlichen Zusatzurlaub für Behinderte ein Urlaubsanspruch von 2 Wochen vorher erreicht wird.