Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
Spid:
Vor Erfüllung der Wartezeit besteht lediglich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Texter:
Den man aber auch erst nach der Wartezeit nehmen kann, falls man nicht in der Wartezeit ausscheidet, oder?
Spid:
Ja.
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 27.06.2019 21:38 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 27.06.2019 19:06 ---Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG) erworben.
--- End quote ---
Was heißt das im Umkehrschluss? Welchen Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit (bzw. eben in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses)? Ist das signifikant weniger als 50% des Jahresurlaubs?
(Mal abgesehen von der faktischen Hürde, sich als "Neuling" ggf. erstmal einer Teamplanung unterwerfen zu müssen.)
--- End quote ---
Der Urlaubsanspruch steigt Monat für Monat um ein 1/12 des JU.
Und faktische Hürden gibt es nicht, es sind eher mentale Hürden. Die faktische Hürde ist, dass andere Urlaubsplanungen deiner entgegenstehen und schon vor deinem Wunsch genehmigt wurden.
marco.berlin:
Es hilft ein Gespräch mit deiner Führungskraft, um auch während der Probezeit schon mal den einen oder anderen Tag Urlaub nehmen zu können. Man mag es ja nicht glauben, aber auch die ein oder andere FK hat menschliche Züge ;).
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