Schönen Sonntag zusammen,
jemand wird im Maßregelvollzug im Sozialdienst eingestellt, hat einen Magister bzw. Diplom der Universität. Nun ändert sich Tätigkeitsbereich dahingehend, dass neben der Sozialdiensttätigkeit (0,5 Stelle) auch die Tätigkeit eines Therapeuten (0,5 Stelle) und damit einer Stationsleitung, dazukommt. Der eingestellte Sozialdienst verdrängt somit einen ausgelernten Psychologen, der die Stelle bisher besetzte und übernimmt dessen Aufgaben. Da kein Therapieauftrag besteht, durchaus machbar.
Der Sozialdienst ist eingruppiert in SuE, der Psychologe in E13 VKA. Hat der Sozialdienst, der ein entsprechend wissenschaftliches Studium nachweisen kann, Anspruch auf den Wechsel in E13 VKA?
Was wäre, wenn in einer anderen Einrichtung des selben Regierungsbezirks, ein Kollege mit der selben Tätigkeit E13 VKA bekäme? Hatte man dann automatisch auch Anspruch? Unabhängig davon welche Fächer derjenige im Master abgeschlossen hat? (natürlich grob im pädagogisch/therapeutischen Bereich)
Dankeschön für eure Infos...
VG Woidfee