Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wechsel der Tabelle wegen Änderung der Tätigkeit

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woidfee:
Also gehe ich wie vor?!

Spid:
Bei was?

woidfee:
Wenn ich für die neue Tätigkeit mehr Geld möchte.
Die Aufgabenbereiche entsprechen zu 50 Prozent der Eingruppierung in E13. Also kann ich das verlangen?

Spid:
Ich kann Deinem Sachvortrag an keiner Stelle entnehmen, daß die auszuübende Tätigkeit zur Hälfte die Tätigkeitsmerkmale der E13 entspräche - oder einer anderen Entgeltgruppe. Zur Feststellung der zutreffenden Eingruppierung ist auf Basis der unter Berücksichtigung der gefestigten Rechtsprechung des BAG gebildeten Arbeitsvorgänge zunächst eine Anforderungsbetrachtung und dann eine Entgeltgruppenbetrachtung durchzuführen. Erst dann kann man sich sachgerecht eine fundierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden. Diese Rechtsmeinung kann man im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durchzusetzen versuchen.

woidfee:
Okay, Dankeschön für deine Zeit und die Infos. 😊

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