Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wechsel der Tabelle wegen Änderung der Tätigkeit

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Spid:
Du hast doch angefangen und behauptet, der TB würde sich ausdehnen. Die Ausdehnung eines TB ist für dessen Eingruppierung übrigens unbeachtlich.

woidfee:
Okay, danke soweit.  ;)
Kannst du mir bitte deinen letzten Satz in der ersten Antwort ausdeutschen?

Spid:
Es wäre einfacher, ihn Deinen speziellen Bedürfnissen anzupassen, wenn Du darlegen würdest, was daran Du verstehst und was Du nicht verstehst.

woidfee:
Die neuen auszuübenden Tätigkeiten nicht vorübergehend.
Diese kommen zu den bisherigen Tätigkeitsbereichen hinzu bzw ersetzen sie teilweise.
Also: bisher Sozialdienst 100 Prozent ohne Verantwortung,
Jetzt: Sozialdienst 50 Prozent o.V. + 50 Prozent therapeutisch/pädagogische Leitung (=neuer Bereich mit Verantwortung).
Die therapeutische Leitung einer Station ist im Haus bisher von Psychologen besetzt worden, die auf E13 eingestuft sind.
Wird der selbe Tätigkeitsbereich nun von einem Nicht-Psychologen, nämlich von einem Pädagogen M.A (also auch ein wissenschaftliches Hochschulstudium) ausgeübt, besteht dann Anspruch auf die gleiche Eingruppierung?

Spid:
TB (=Tarifbeschäftigte) sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aus der Eingruppierung anderer TB oder der Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung anderer TB kann in keinster Weise auf die Eingruppierung geschlossen werden - erst recht nicht dann, wenn es sich um eine andere auszuübende Tätigkeit handelt, was ausweislich der Sachverhaltsschilderung der Fall ist.

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