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Betriebliche Altersvorsorge nach § 25 TVöD /Eigenleistung
Minou:
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie man den (möglichen) Eigenanteil der betrieblichen Altersvorsorge nach § 25 TVöD berechnet oder kann man den individuell festlegen? Lohnt sich da eine Eigenleistung? Hat jemand Erfahrungen?
Ich danke euch im Voraus!
Minou
TV-Ler:
--- Zitat von: Minou am 01.07.2019 14:14 ---Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie man den (möglichen) Eigenanteil der betrieblichen Altersvorsorge nach § 25 TVöD berechnet oder kann man den individuell festlegen? Lohnt sich da eine Eigenleistung? Hat jemand Erfahrungen?
Ich danke euch im Voraus!
Minou
--- End quote ---
Die betriebliche Altersvorsorge wird über eine Pflichtversicherung in einer Zusatzversorgungskasse realisiert. Welche das ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Die Höhe des Eigenanteils wird in Umsetzung der in § 25 angesprochenen tariflichen Regelungen durch die Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungskasse festgelegt.
Minou:
Ah danke, dann warte ich mal ab, bis mein AG mich angemeldet hat und erhalte dann ja ein Schreiben der Kasse. Dann werde ich mir mal anschauen, welche Möglichkeiten bestehen das evtl. aufzustocken.
Danke für die schnelle Info!
D-x:
Es würde mich wundern, wenn im Rahmen der Pflichtversicherung die Eigenleistung erhöht werden könnte.
Denkbar ist, dass Du zusätzlich eine freiwillige Versicherung abschließt, da gibt es meist verschiedene Angebote mit/ohne Riesterförderung. Im Gegensatz zur Pflichtversicherung sind die Garantieleistungen aber meist deutlich schlechter.
Sobald Du weißt, wer für Dich zuständig ist (oft ist es die VBL) und Du die Anmeldebestätigung vom Arbeitgeber erhalten hast, kannst Du ansonsten auch mal proaktiv auf die ZVK zugehen.
Muckel:
Die Erhöhung des Pflichtbeitrages ist keinesfalls undenkbar und war bereits Bestandteil des Tarifabschlusses 2016:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2016/
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