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Betriebliche Altersvorsorge nach § 25 TVöD /Eigenleistung

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D-x:

--- Zitat von: Muckel am 19.07.2019 12:39 ---Die Erhöhung des Pflichtbeitrages ist keinesfalls undenkbar und war bereits Bestandteil des Tarifabschlusses 2016:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2016/

--- End quote ---

Ähm, da geht es aber um die obligatorische Erhöhung des Arbeitnehmer-Beitrags zur Pflichtversicherung.
Weder kann der AN dem widersprechen, noch lese ich irgendwo heraus, dass er darüber hinaus seine Beiträge erhöhen könnte. Dieser erhöhte Beitrag führt ja meiner Erinnerung nach (und dem logischen Menschenverstand, da er ja zur Kompensierung von Mindereinnahmen dient) nichtmal zu einer höheren Betriebsrente.

Wenn ich es richtig verstanden haben würde der Threadersteller gern mehr in die ZVK einzahlen, um später eine höhere Rente zu erhalten. Das ist eben "nur" über eine freiwillige Versicherung möglich.

Die Tarifvertragspartien können darüber hinaus natürlich auch Veränderungen des Pflichtbeitrags vereinbaren.

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