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Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)

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Lars73:
Nicht zwingend im Arbeitsvertrag. Eine schriftliche Nebenvereinbarung oder auch eine einseitige Zusicherung des Arbeitgebers reicht. Aber nur mündlich würde ich bei einer "Kann"-Leistung eher nicht akzeptieren. Vor Vertragsunterschrift um eine entsprechende schriftliche Zusicherung bitten und erst unterschreiben wenn diese vorliegt.

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