Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)
Lars73:
Nicht zwingend im Arbeitsvertrag. Eine schriftliche Nebenvereinbarung oder auch eine einseitige Zusicherung des Arbeitgebers reicht. Aber nur mündlich würde ich bei einer "Kann"-Leistung eher nicht akzeptieren. Vor Vertragsunterschrift um eine entsprechende schriftliche Zusicherung bitten und erst unterschreiben wenn diese vorliegt.
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