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Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)

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anditw:
Moin,

ich habe die Zusage von einem AG in Brandenburg im TV-L EG11 (aktuell bin ich 9b Stufe 3, wäre nächstes Jahr in Stufe 4 gekommen, aber da ich vor kurzem höhergruppiert wurde hat die Stufe 3 wieder von vorne zu zählen begonnen). Weitergehend habe ich ein Jahr im TV-L an der Universität gearbeitet.

Nun hat der neue AG mir einen Vertragsentwurf mit der Stufe 1 zugesandt. Auf Nachfrage sagte die Personalerin mir, dass dies so sei, da meine Mitbewerber eine ähliche Qualifizierung aufweisen würden und ich daher nur der Stufe 1 zugeordnet werden könne. Nachdem ich diese Aussage bemängelt und wiederlegt habe, wird nun auf die Ausführungsbestimmungen des TV-L hingewiesen. Demnach ginge das nicht (ohne konkrete rechtliche Angabe.)

Ich würde somit zunächst knapp 100 Euro Netto weniger verdienen und hätte höhere Lebenshaltungskosten. Die Stelle ist für mich somit nicht mehr attraktiv.

Wenn die mich der Stufe 1 zuordnen würden, weil ich keine "einschlägige" Berufserfahrung hätte, wäre das ja noch nachvollziehbar. Aber so  ???

Weitergehend verfüge ich auch über die entsprechende Berufserfahrung. Dem hatte die Personalerin auch nicht wiedersprochen.

Wie ist eure Affassung dazu? Habt ihr für mich noch Argumentationstipps?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Liebe Grüße, Andi

Spid:
Es gibt keine „Erfahrungsstufen“. Es gibt lediglich Stufen der Entgelttabelle. Aus der Sachverhaltsschilderung läßt sich kein Anspruch auf eine höhere Stufe als Stufe 1 ableiten.

anditw:
Entschuldige den falschen Terminus. Ich meine natürlich Stufe der Entgelttabelle  ;)
Das heißt im umkehrschluss, bei jeder Neueinstellung verliere ich meine Stufenzuordnung. Das ist doch quatsch. Ich hatte vor ein paar Wochen bereits ein anderes Angebot eines AG und dort habe ich die 9C Stufe 3 (also Übernahme der Stufenlaufzeit erhalten).

Hier steht es auch: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html

"Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden. "

..

Mask:
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
(2) Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt

Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2

1.Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Das heißt, aufgrund der bisherigen Sachverhaltsschilderung ist tatsächlich erst einmal kein Anspruch auf eine höhere Stufe als 1 anzunehmen.

Unabhängig davon  kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs „förderliche Zeiten“ bei einem anderen Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit „förderlich“ ist.

Also um es kurz zu machen, wenn sie wollen, können sie dir mehr geben, sie müssen es aber nicht.

Spid:

--- Zitat von: anditw am 02.07.2019 14:13 ---Entschuldige den falschen Terminus. Ich meine natürlich Stufe der Entgelttabelle  ;)
Das heißt im umkehrschluss, bei jeder Neueinstellung verliere ich meine Stufenzuordnung. Das ist doch quatsch. Ich hatte vor ein paar Wochen bereits ein anderes Angebot eines AG und dort habe ich die 9C Stufe 3 (also Übernahme der Stufenlaufzeit erhalten).

Hier steht es auch: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html

"Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden. "

..

--- End quote ---

Und wo genau widerspräche der zitierte Passis meinen Ausführungen?

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